Steffen Marx hat sichtlich Spaß an seiner Rolle als Oktoberfest-Revoluzzer. Eigentlich, so sagt er, müsse er mal wieder zur Wiesn gehen und die ganzen leeren Giesinger-Flaschen vor dem Festgelände fotografieren. Damit will er sagen: Weil es sein Bier auf der Wiesn nicht gibt, trinken die Besucher es auf dem Weg dahin.
Marx stammt aus Thüringen, wuchs in Mecklenburg-Vorpommern auf und hat etwas geschafft, was viele für unmöglich hielten: Er hat eine siebte Münchner Brauerei etabliert in einer Stadt, in der der seit Ewigkeiten galt: Augustiner, Hacker, Hofbräu, Löwenbräu, Paulaner und Spaten. Punkt.
Da aber die Giesinger Brauerei seit einigen Jahren in ihrem «Werk 2» im Norden einen eigenen Tiefbrunnen auf Münchner Stadtgebiet hat und darum mit original Münchner Wasser brauen kann, darf sich auch Giesinger seit einigen Jahren ganz offiziell Münchner Brauerei nennen.
«Planen, dass wir in drei bis fünf Jahren auf der Wiesn sind»
Und weil das so ist, will Marx das, was die anderen Münchner Brauereien auch dürfen: Sein Festbier auf dem Oktoberfest verkaufen und so mit seiner Marke ein Millionenpublikum erreichen. Er will was abhaben vom großen Kuchen. «Wir planen, dass wir in drei bis fünf Jahren auf der Wiesn sind», sagt er. Doch da sind die bürokratischen und wohl auch politischen Hürden hoch. «Dafür braucht es unter anderem einen Stadtratsbeschluss», sagt Marx. «Wir haben - fast - alle Fraktionen eingeladen, um herauszufinden: Wie ist die Haltung zu unserer Forderung, zum Oktoberfest zugelassen zu werden.»
Münchner Reinheitsgebot von 1487
«Die Zulassung von Brauereien folgt einer über die Jahrzehnte geübten Praxis, die in den Betriebsvorschriften des Oktoberfests niedergelegt ist», teilt man aus dem zuständigen Referat für Arbeit und Wirtschaft mit.
In diesen Betriebsvorschriften heißt es unter Paragraf 51: «Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier. Diese Tradition gilt es weiter zu wahren. An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.»
Diese Vorschriften werden jedes Jahr neu vom Stadtrat beschlossen und müssten geändert werden, um eine neue Brauerei aufzunehmen. «Für eine Zulassung von Giesinger auf der Wiesn muss die Stadt keine neue Regelung erlassen. Umgekehrt müsste jedoch die Brauerei die Bedingungen der Betriebsvorschriften erfüllen», teilt ein Sprecher des Referates mit.
Welche Bedingungen derzeit aus Sicht der Stadt von der Giesinger Brauerei nicht erfüllt werden, sagt er nicht. Auch Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) und Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) äußern sich auf Anfrage nicht. Ebenso die Betreiber der Oktoberfest-Zelte, die Wiesn-Wirte. Auch auf die Frage, ob sie gern Giesinger ausschenken würden, heißt es: «Kein Kommentar.»