Das Hofbräuhaus Traunstein wurde erneut vom Deutschen Werberat gerügt. Anders als 2017 wurde die Beanstandung nicht wegen einer sexistischen Werbung ausgesprochen. Die Brauerei war diesmal nicht bereit, die gemeinsam mit der gesamten Alkoholbranche aufgestellten Verhaltensregeln für eine verantwortungsvolle Alkoholwerbung einzuhalten. Den Bayern bringt die Rüge wieder ordentliche Aufmerksamkeit.
Aus Sicht des Werberats lässt die vom Hofbräuhaus Traunstein eingesetzte Werbeaussage „Hilft in Sekunden – wirkt für Stunden“ im Zusammenhang mit der Abbildung eines sich umarmenden Paars beim Betrachter den Eindruck entstehen, dass sich der Konsum des Biers positiv auf das Verhältnis zwischen Mann und Frau auswirkt. In ihrer Stellungnahme hatte die Brauerei bestätigt, dass diese Wirkungsaussage in der Werbung beabsichtigt sei.
„Hier geht es nicht darum, den ‚Einzelmeinungen scheinheiliger Moralisten zuzustimmen‘, wie dem Werberat von der Brauerei vorgeworfen wurde“, so eine Sprecherin der Selbstkontrolleinrichtung. „Alkoholkonsum darf in der Werbung weder als Problemlöser, noch als Schlüssel für Glücksmomente angepriesen werden.“, so die Sprecherin weiter. Auf diesen Grundsatz hätten sich Händler, Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW gemeinsam verständigt. Die Beachtung dieser Regel sei Ausdruck eines verantwortungsbewussten Marktverhaltens und ein gesamthaftes Anliegen der Branche.