Ein Corona-Ausbruch nach dem Besuch einer Karlsruher Bar schlägt hohe Wellen: Das baden-württembergische Sozialministerium schaltete sich ein und appellierte an die Behörden vor Ort, den Bußgeldkatalog «entsprechend auszuschöpfen», sofern ein offensichtliches Fehlverhalten nachgewiesen werde. Zuvor hatten die «Stuttgarter Zeitung»/«Stuttgarter Nachrichten» (StZ/STN) darüber berichtet. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, werden inzwischen 49 Infektionen auf den Barabend am 2. Juli zurückgeführt.
Das Lokal ist derzeit geschlossen. Auf seiner Facebook-Seite bezeichnet es sich als «Tanz- und Nachtclub, Bar», eine Konzession hat es als Bar. Die bräuchte laut Stadt als gastronomische Einrichtung bis zu einer Inzidenz unter 35 keine Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete - ein Club, in dem auch getanzt wird, aber schon.
Aus Sicht des Ministeriums kann ein Lokal im Sinne der Corona-Verordnung nur als Bar durchgehen, wenn es sich auf den Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen beschränkt. «Tanzen ist dann nicht mehr vom regulären Barbetrieb als Gastronomieeinrichtung erfasst.» Das Ministerium betont: «Wenn eine Pizzeria die Zulassung als Gaststätte hat, dann aber die Stühle rausräumt, um einen Tanzabend zu veranstalten, ist es eben keine Gaststätte mehr, sondern ein Diskothekenbetrieb, für den strengere Auflagen gelten.»