Fotos vom eigenen Essen liegen voll im Trend. Juristisch betrachtet ist das fotografieren der edlen Speisen jedoch ein echter Drahtseilakt. Im Einzelfall könnten geteilte Bilder nämlich rechtswidrig sein, so die Zeitschrift „Finanztest“. Aufwendig gestaltetes Essen, wie zum Beispiel im Sterne-Restaurant, könne ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, so die Erklärung eines Kölner Juristen. In diesem Fall habe allein der Urheber das Recht zu entscheiden, wie und in welchem Umfang eine Vervielfältigung stattfinde. Und der Urheber des Essens ist und bleibt der Koch.