Der Mord an einem Wormser Gastwirt konnte auch nach mehr als 40 Jahren nicht aufgeklärt werden. Das Gericht hatte dem mittlerweile 70-jährigen Angeklagten vorgeworfen, den Wirt erschlagen und ausgeraubt zu haben. Die Ermittlungen waren wieder aufgenommen worden, nachdem sich eine Zeugin in Australien gemeldet hatte. Dem Gericht reichte dies jedoch nicht und sprach den Angeklagten frei. Ins Gefängnis musste er allerdings trotzdem wieder zurück, da er bereits wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Haftstrafe verbüßt.