Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium in NRW nimmt den Döner Kebab unter die Lupe. Laut einer Sprecherin wurden alle kommunalen Behörden der Lebensmittelüberwachung gebeten, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu dem beliebten Gericht mitzuteilen. Anlass ist der rechtliche Unterschied zwischen «Döner» und «Drehspieß».
Der Hintergrund: Die Türkei hat bei der Europäischen Union einen Antrag eingereicht, um den «Döner» - so der offizielle Name - als «garantiert traditionelle Spezialität» eintragen zu lassen. Dabei geht es unter anderem um die Herstellung. Ein echter Döner besteht dem türkischen Antrag zufolge aus geschichtetem Fleisch. In Deutschland besteht er oft aber auch aus Hackfleisch.
Schon vor dem türkischen Antrag bei der EU bestand laut Verbraucherschutzministerium «der Wunsch in Nordrhein-Westfalen, einen besseren Überblick über die Ergebnisse der regelmäßig stattfindenden Kontrollen der Kreise und kreisfreien Städte zu erhalten». Dabei gehe es um die «Unterscheidung zwischen "Döner (Kebab)" und "Drehspieß" (höherer Hackfleischanteil zulässig)», so das Ministerium auf dpa-Anfrage.
Gemäß Leitlinien des Bundesernährungsministeriums darf der Hackfleischanteil beim «Döner» nur bei 60 Prozent liegen. Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind, nun um «Kennzahlen» zu Kontrollen und Ergebnissen in Dönerbuden gebeten.
Bis man wirklich weiß, wie oft Döner wirklich drin ist, wenn Döner draußen am Laden dran steht, wird es noch dauern: «Mit einer Auswertung wird im Mai 2025 gerechnet», so die Ministeriumssprecherin.
Wie der Streit ausgeht, könnte schon bald entschieden werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat in dem Prüfverfahren zu dem bereits 2022 eingereichten Antrag jüngst die heiße Phase begonnen. Demnach prüft die EU-Kommission seit einigen Tagen als zuständige Behörde die Einsprüche. Wenn sie als zulässig beurteilt werden, würde sie Konsultationen zur Streitbeilegung anordnen. Sollte in diesen keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, müsste sich ein Ausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten mit dem Fall beschäftigen. Dieser könnte der Kommission dann per Mehrheitsbeschluss vorgeben, ob sie dem Antrag stattgeben soll oder nicht.
Zu den prominenten deutschen Gegnern des türkischen Vorstoßes zählt Landwirtschaftsminister Cem Özdemir. «Der Döner gehört zu Deutschland. Wie er hier zubereitet und gegessen wird, sollte jeder selbst entscheiden dürfen. Da braucht es keine Vorgaben aus Ankara», kritisiert der Grünen-Politiker im sozialen Netzwerk X. Von einem Ministeriumssprecher heißt es zudem, im Fall einer Annahme des Antrags sei mit spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen für Hersteller und Verkaufsstellen zu rechnen.
Neben dem Ministerium haben auch der Verein Türkischer Dönerhersteller in Europa und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bei der EU Einspruch gegen den Antrag auf Eintragung von Döner als traditionelle Spezialität eingelegt. (Tageskarte berichtete). (mit dpa)