Wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln hatte der Landkreis Oder-Spree Anfang Dezember die Schließung einer Gaststätte in Bad Saarow verfügt, die offensichtlich von einem «Reichsbürger» betrieben wird. Der Wirt hatte das Restaurant offengehalten, obwohl das wegen des bundesweiten Teil-Lockdowns nicht erlaubt ist.
«Hier war die Durchsetzung der Regeln unseres Rechtsstaates nötig», sagte Landrat Rolf Lindemann im Dezember. Da sich der Wirt uneinsichtig zeige und gewerberechtliche Fragen zu klären seien, sei ihm auch der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken, der Lokalen im Teil-Lockdown eigentlich erlaubt ist, vorerst untersagt worden (Tageskarte berichtete).
Nun wurde die Schließung bestätigt. Der Eilantrag des Gastwirtes wurde abgelehnt. Die vom Landkreis angeordnete Schließungsverfügung vom 3. Dezember 2020 sei formell und materiell rechtmäßig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Rechtsgrundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Der Antragsteller habe die Gaststätte trotz des bestehenden Verbotes weiter geöffnet, Schließung und Versiegelung sei gerechtfertigt, hieß es.