Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst «Lieferando» die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben. Die Arbeitnehmer wollten nicht mehr ihre eigenen Geräte und das entsprechende Datenvolumen einsetzen, wie es die Verträge mit der Plattform vorsahen.
Nach den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen (14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20) muss die Plattform den Klägern jeweils ein Fahrrad und ein Smartphone stellen. Betriebsmittel und deren Kosten seien grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen. Er sei auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Die Entscheidung ist aber nicht rechtskräftig, weil wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen wurde.