Bei der Vorsilbe „Mc“ versteht McDonald´s keinen Spaß. Ein österreichischer Hotelbetreiber hatte die Registrierung verschiedener Markennamen wie McTirol, McTyrol und McMountain beantragt. Geschützt werden sollten die Begriffe für die Bereiche Verpflegung und Beherbergung, für Bekleidungsstücke sowie für Unterhaltungszwecke. Nach einigem hin und her urteilte nun der Oberste Gerichtshof (OGH): Da die Kunden eine Verbindung zu McDonald´s herstellen würden, wurde die Registrierung in der Kategorie Verpflegung und Beherbergung wieder aufgehoben. In den beiden anderen Bereichen wurde der Protest von McDonald´s hingegen abgewiesen.