Die Verbraucherzentralen sind vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Fast-Food-Riesen Burger King dazu zu zwingen, die komplette Liste seiner Zutatenliste auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Emulgatoren, Farbstoffe oder Stabilisatoren müssen nicht aufgezählt werden. Die Richter halten eine grobe Übersicht für ausreichend.