Seit drei Jahren stritten sich das kleine Hamburger Unternehmen „Otto's Burger“ und der Versandhändler Otto um den Namen. Der Burgerbrater wollte sich den Namen nämlich nicht nur für Lebensmittel schützen lassen, sondern auch für Kleidung. Das gefiel dem Versandhändler allerdings nicht so gut und zog vor Gericht. Das Hamburger Landgericht befand jedoch, dass die Verwechslungsgefahr überschaubar sei. Dafür seien die Branchen zu unterschiedlich. Der Burgerladen darf seinen Namen also behalten.