Geplatzte Reservierungen sind ein Ärgernis für jeden Wirt. Im Gegensatz zur Hotellerie, wo der sogenannte Hotelaufnahmevertrag die Reservierung bindend macht, ist ein vorbestellter Tisch im Restaurant noch kein wirksamer Vertrag. Dieser kommt erst mit der eigentlichen Bestellung zu Stande. Anders sieht es aus, wenn dem Restaurant ein nachweislicher Schaden entstanden ist.