Essen und Trinken unter freiem Himmel ist für viele Münchner ein fester Bestandteil ihres Lebensgefühls. Doch das könnte sich für zahlreiche Gastronomiebetriebe ändern: Die Stadtverwaltung plant, die Mindestdurchgangsbreite auf Gehwegen von derzeit 1,60 Meter auf 1,80 Meter zu erhöhen. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, könnte das für 177 Freischankflächen in der Stadt erhebliche Einschnitte bedeuten. Auch Obst- und Gemüsehändler, die ihre Waren draußen präsentieren, wären betroffen.
Ein umstrittener Plan für mehr Barrierefreiheit
Hinter den Plänen des Kreisverwaltungsreferats (KVR) steht das Ziel, Gehwege barrierefreier zu gestalten – eine Forderung von Senioren- und Behindertenbeiräten sowie einigen Bezirksausschüssen. Zudem will die Stadt damit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen. Die neue Regelung soll ab Januar 2025 gelten, bestehende Genehmigungen bleiben bis Ende 2025 unangetastet.
Laut dem KVR seien die Änderungen „vertretbar“. Eine Reduzierung der Freischankflächen würde durch die bessere Zugänglichkeit für Fußgänger aufgewogen. Für 177 Lokale – rund 6,8 Prozent der Münchner Gastronomiebetriebe mit Freisitzen – bedeute das jedoch einschneidende Veränderungen.
Die Behörde betont, dass kein Betrieb seine Freisitzgenehmigung komplett verlieren werde. Doch viele Gastronomen fürchten dennoch existenzielle Probleme. Die Freisitze seien für sie überlebenswichtig, erklärte Christian Schottenhamel der Süddeutschen. Einige Lokale würden große Teile ihrer Freisitze verlieren.
Widerstand aus dem Rathaus
Auch im Rathaus regt sich Widerstand gegen die Pläne. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) spricht sich gegen eine pauschale Regelung aus. „Klar ist für mich, dass Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl gefahrlos durchkommen müssen“, erklärt er auf Instagram. „Deshalb aber der gesamten Stadt eine Lösung überzustülpen, halte ich für den falschen Weg. Hier braucht es individuelle Lösungen, die mit den Betroffenen vor Ort besprochen werden müssen.“