Wirt des Herzkasperlzelt scheitert mit Eilantrag auf Zulassung zur Oidn Wiesn

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Der Betreiber des Herzkasperlzelts auf der Oidn Wiesn hat im Rechtsstreit um die Zulassung in diesem Jahr eine Niederlage erfahren. Das Verwaltungsgericht München lehnte einen Eilantrag des Wirts am Dienstag ab, wie ein Gerichtssprecher in München mitteilte.

Die Boandlkramerei hatte bei einem Vergabeverfahren der Stadt München mehr Punkte erzielt und statt des Herzkasperlzelts einen Zuschlag erhalten. Diese Vergabepraxis ist nach Ansicht der Kammer sachlich nachvollziehbar, hieß es zur Begründung. Eine sachwidrige Benachteiligung könne das Gericht nicht erkennen. Gegen den Beschluss sei noch eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Die Klage im Hauptsacheverfahren ist zudem offen. Anfang Juli beginnt bereits der Aufbau der Zelte auf der Theresienwiese.

Das Herzkasperlzelt gibt es seit der ersten Oidn Wiesn 2010, die damals mit den 200-Jahr-Feiern des Oktoberfests entstand. Das Zelt war aber seitdem nicht in allen Jahren vertreten. Markenzeichen des Zelts von Wirt Beppi Bachmaier - er betreibt auch die legendäre Gaststätte Fraunhofer in der Münchner Innenstadt - war eine junge weiterentwickelte Volksmusik, bodenständige Gruppen mit neuem Anspruch und ein Tanzboden. 

Dieses Jahr hatte die Stadt das Herzkasperlzelt trotz einer Petition mit 12.000 Unterschriften nicht zugelassen. Hintergrund ist ein Punktesystem, nach dem die Stadt die begehrten Plätze für Wirte, aber auch Marktkaufleute auf dem Oktoberfest Jahr für Jahr vergibt (Tageskarte berichtete). 

Der neue Wirt Peter Schöniger hatte sich mit seinem Zelt Boandlkramerei für die Oide Wiesn beworben. Er versprach, es werde auch bei ihm die beliebte Volksmusikszene der gegenwärtigen Strömung geben, er wolle gezielt den talentierten Nachwuchs fördern. 

Die Oide Wiesn im Südteil des Festgeländes mit viel Tradition und historischen Fahrgeschäften ist vor allem bei Einheimischen beliebt. (dpa)


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Der Wirt des Herzkasperlzelts auf der Oidn Wiesn will seine Zulassung für dieses Jahr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erzwingen. Das Verwaltungsgericht München hatte den Eilantrag des Wirts am Dienstag abgelehnt.