Der größte Online-Händler der Welt muss klein beigeben. Amazon schafft Best-Preis-Klausel ab. Das bedeutet, dass Händler ihre Waren bei anderen Internet-Plattformen günstiger anbieten können. Das Bundeskartellamt hat Amazon zu diesem Schritt verdonnert und stellt im Gegenzug sein Verfahren gegen den Online-Händler ein. Auch die Best-Preis-Klauseln des Zimmervermittlers HRS werden derzeit vom Bundeskartellamt überprüft.