Bericht: Adlon-Familie will das Luxushotel zurück und reicht Klage ein

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Felix Adlon, Ur-Ur-Enkel des Adlon-Erbauers, dessen Vorfahren einst von den Russen enteignet wurden, will das Adlon zurück und hat Klage eingereicht. Das berichtet die Bild-Zeitung. Demnach prüfe das Verwaltungsgericht derzeit die Sache, bei der es um eine Rückübertragung gehe.

1907 wurde das Hotel Adlon von Lorenz Adlon eröffnet und avancierte zu einem der gesellschaftlichen Treffpunkte im Berlin der 20er-Jahre des letzten Jahrhunderts. Nach dem Zweiten Weltkrieg lag die abgebrannte Ruine des Hauses im Ostteil der Stadt. 1949 setzten die Sowjets das Adlon-Grundstück auf die sogenannte „Liste 3“ des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Nationalsozialisten“. Die Adlons wurden enteignet.

Die 1967 verstorbene Hedda Adlon schloss allerdings mit der jüdischen Hoteliersfamilie Kempinski 1957 einen Vertrag: Demnach sollte Kempinski in einem wiedervereinten Deutschland ein „Hotel Adlon“ am Potsdamer Platz errichten können. Doch die Adlons erhielten das Grundstück nach der Wiedervereinigung nicht zurück. Eine Rückübertragung wurde mit Verweis auf die „besatzungshoheitliche Enteignung“ (Liste 3) abgelehnt, berichtet die Bild-Zeitung.

Allerdings soll Felix Adlon 2015 einen Brief der Behörden erhalten haben, der den Antrag aus den 90er Jahren auf Rückübertragung des Adlon-Betriebsvermögens doch noch beantworte – und zwar mit einer Ausgleichszahlung über 62.807,10 Euro, obwohl seine Vorfahren eigentlich als Nazis enteignet worden waren. Außerdem sollen inzwischen auch Dokumente aufgetaucht sein, die belegen sollen, dass Hedda und Louis Adlon, obwohl seit 1941 Mitglieder der NSDAP, gar keine Nazis waren. 

Hierzu soll unter anderem eine eidesstattliche Versicherungen der Witwe des damaligen Berliner Stadtkommandanten, Generalleutnant Paul von Hase – einem der Haupbeteiligten des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944, gehören, in der stehen soll: „Herr und Frau Adlon gehörten seit 1941 gezwungenermaßen der Partei an. Es solle kein Verdacht auf das Hotel Adlon fallen, da die Gestapo ihre Agenten öfters hinschickte."

Die Sachlage veranlasste jetzt wohl den Ur-Ur-Enkel des Adlon-Erbauers, Felix Adlon, das Thema Rückübertragung wieder anzustoßen und vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Adlons Strategie soll demnach entweder beweisen, dass seineVorfahren keine Nazis waren und ungerechtfertigt enteignet wurden oder es soll die Rechtsprechung zur Liste 3 gekippt werden, was allerdings ein langwieriges Verfahren werden könnte, das auch Auswirkungen auf andere vergleichbar gelagerte Fälle haben dürfte.

Eine mündliche Verhandlung zu dem Fall wird es nach Gerichtsangaben in diesem Jahr voraussichtlich aber nicht mehr geben. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses.

Der Streit geht bis Mitte der 1990er Jahre zurück. Im September 1996 hatte das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen (LROV) nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung eine Rückübertragung der Immobilie abgelehnt. Zwischenzeitlich gibt es aus Sicht des Ur-Ur-Enkels von Hotel-Erbauer Louis Adlon, Felix Adlon, neue Erkenntnisse zu den Geschehnissen in der Nazi-Zeit und der Frage, ob sich die Familie gegen die Vereinnahmung durch das NS-System hätte wehren können.

Der Klage seien umfangreiche Recherchen vorausgegangen, unter anderen habe sein Mandant Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung gehabt, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der Deutschen Presse-Agentur. «Dabei sind wir auf viele neue Tatsachen gestoßen.» Auf dieser Basis habe sich die Erbengemeinschaft entschlossen, einen neuen Versuch zu unternehmen, die Enteignung anzufechten. Das LROV hatte den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens laut Finanzverwaltung im Februar 2020 abgelehnt. Darum liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht.

«Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt», so Peters. Die Adlons seien damit «faktisch enteignet» worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, so seine Argumentation. Zugleich geht es in dem Fall um die grundsätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bislang bejaht. Peters sieht aufgrund der Recherchen jedoch historische Gründe, die zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten.

Ohne die Beteiligung der Adlons wurde das neue Hotel Adlon am Pariser Platz 1997 in Berlin eröffnet. Das Haus war von der Altstadtbau entwickelt und von der Strabag errichtet worden. Die Kaufsumme des 6170 Quadratmeter großen Grundstücks im Jahr 1994 entsprach einem Quadratmeterpreis von 6330 Euro. Die Altstadtbau veräußerte das Haus an einen geschlossenen Immobilienfonds, den die Fundus-Gruppe aufgelegt hatte, der wiederum seine Anteile mit einer Mindestanlagesumme von 25.000 Euro zumeist an Anlagekunden der Dresdner Bank verkaufte.

Das Investitionsvolumen des Fonds betrug einschließlich der beiden Erweiterungen rund 400 Millionen Euro. Die im Oktober 2002 im Prospekt der Erweiterungsemission prognostizierte jährliche Ausschüttung sollte in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils vier Prozent betragen und 2017 mehr als fünf Prozent erreichen. Unter anderem nahm die Prognose für das Jahr 2011 ein positives Betriebsergebnis des Hotels von mehr als zehn Millionen Euro und entsprechende Einnahmen aus der erfolgsabhängigen Zusatzpacht an. Nachdem der Fonds die erwartete Ausschüttung mehrfach nicht erbrachte, organisierten sich die Anleger in der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger. Es kam zu einem mehrjährigen Streit zwischen den Anlegern und der Führung des Fonds. (mit dpa)


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