BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Premier Inn hat ein Grundstück in Magdeburg angekauft. Das durch Premier Inn selbst entwickelte Projekt wird der erste Standort des Unternehmens in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts. Die Eröffnung ist bis spätestens 2027 geplant.

Das Portfolio der The Luxury Group von Marriott International umfasst über 529 Häuser in 73 Ländern und Territorien. Bis Ende 2024 sollen drei weitere Hotels eröffnet werden. Zudem befinden sich derzeit mehr als 260 Hotels und Resorts in der Entwicklung.

Am Ostkreuz entsteht in Berlin derzeit ein großer Büro-Standort. Auf dem Gelände des ehemaligen Hauptsitzes der Deutschen Rentenversicherung hält auch ein Premier Inn-Hotel Einzug. 2027 sollen 270 Zimmer eröffnen.

Im Stadtteil Graz-Smart City ist ein neues harry's home-Hotel eröffnet worden. Das Haus mit 140 Zimmern ist das bisher größte der Hotelgruppe. Nachhaltigkeit und die effiziente Nutzung von Ressourcen stehen im Mittelpunkt. harry’s home dokumentiert das auch mit seiner bepflanzten Außenfassade.

Der ehemalige Steigenberger-CEO Puneet Chhatwhal leitet seit sieben Jahren auch die indische Luxushotelmarke Taj der Indian Hotels Company Limited (IHCL). Nun nimmt er die Schweiz als Standort ins Visier. In Deutschland plant Taj ab 2025 den Hessischen Hof in Frankfurt zu betreiben.

Im französischen Metz eröffnet im März 2025 ein ganz besonderes Hotel. Das Maison Heler ist ein monolithisches Gebäude mit neun Stockwerken, das von einem lothringischen Haus aus dem 18. Jahrhundert gekrönt wird.

Die Oetker Collection plant eine neue Luxusherberge in St. Tropez in Partnerschaft mit den Eigentümerfamilien Pariente und Essebag. Die Eröffnung des Hotels, dessen Name geheim ist, wird mit dem Beginn der Saison 2027 erwartet.

In der letzten Woche ist in Saarbrücken ein H2-Hotel der H-Hotels Gruppe eröffnet worden. In dem Neubau verteilen sich 182 Doppel- sowie 20 Vierbettzimmer von der zweiten bis in die achte Etage.

Im Heideort Salzhausen brannte vor sieben Jahren ein großer Teil eines Reetdach-Ensembles ab. Als Hotel soll das gediegene Landgasthaus mit tausendjähriger Geschichte 2027 wieder eröffnet werden.

Das Jahr 2025 markiert ein besonderes Kapitel für die HSMA Deutschland e.V. Seit 55 Jahren ist die Hospitality Sales & Marketing Association ein Partner und Impulsgeber für die Hotellerie. Dieses Jubiläum wird am 13.1.2025 mit einer Gala in Bonn gefeiert – ein Abend, der Mitglieder, Partner und Branchenfreunde zusammenbringen soll.