Booking Holdings hat einen Rechtsstreit gewonnen, der wegen der Anerkennung des Namens "Booking.com" bei den Markenbehörden vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt wurde.
Dem Reiseriesen war vom US-Patent- und Markenamt die Anerkennung seiner Flaggschiffmarke „Booking“ zuvor verweigert worden, da es ein generisches Wort sei und damit nicht eintragungsfähig. Der Supreme Court sah das allerdings anders und entschied zugunsten des Unternehmens. „Booking.com“ kann nun als Markenname eingetragen werden.
Die Richter begründeten diesen Schritt damit, dass für die Verbraucher „Booking.com“ nicht für alle Online-Hotelreservierungsdienste stehe. Wäre dies der Fall, könnte zum Beispiel ein Verbraucher, der nach einer vertrauenswürdigen Quelle für Online-Hotelreservierungsdienste suche, andere nach ihren bevorzugten „Booking.com“-Anbietern fragen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Menschen den Begriff nicht auf diese Weise wahrnehmen.
Richter Stephen Breyer, der als einziger gegen das Urteil stimmte, argumentierte, dass die Entscheidung zu einem Ansturm von generischen Marken führen könnte. Er befürchte, dass es nun zu einer Verbreitung von generischen .com-Marken kommen werde, die ihren Besitzern ein Monopol über leicht zu merkende Domains einräume.