Das Plenum des Bundesrates hat in seiner Sitzung am letzten Freitag den Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Nordrhein-Westfalen zur Rücknahme des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherberungsleistungen abgelehnt. Mit dieser Entscheidung der Länderkammer dürften die „sieben Prozent“ in der Hotellerie wohl mindestens Bestand bis zur nächsten Bundestagswahl haben. Hätte der Bundesrat dem Vorhaben zugestimmt, wären Bundestag und Regierung aufgefordert gewesen, sich mit dem Gesetzentwurf zur Rücknahme des reduzierten Steuersatzes beschäftigen zu müssen.