Familotel warnt vor Gefahr für Hotels durch Urteil zur Erbschaftssteuer

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Die Hotelkooperation Familotel sieht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftssteuer familiengeführte Hotelbetriebe in ihrer Existenz bedroht und fordert die Politik zum Handeln auf. „Es besteht akuter politischer Handlungsbedarf. Die Politik ist gefordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhalten“, erklärt Sebastian J. Ott, Vorsitzender der Hotelkooperation Familotel mit Sitz in Rosenheim. „Ich appelliere an die Politik: Handelt jetzt, sprecht mit unserer Branche und den Verbänden – nicht nur mit der Automobilindufstrie.“ 

Sebastian J. Ott: Richterspruch benachteiligt Hotelbranche

„Der Richterspruch ist eine klare Benachteiligung von Hotels und Pensionen. Er hat existentielle Auswirkungen auf die gesamte Beherbergungsbranche und gefährdet die Zukunftsfähigkeit“, betont Sebastian J. Ott. Familotel sei stark betroffen, da in 50 Prozent der familiengeführten Mitgliedsbetriebe in den kommenden Jahren die Übergabe an die nächste Generation und somit das Thema Erbe anstehe.    

Bundesfinanzhof: Beherbergungsbetriebe nicht steuerlich begünstigt

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass „Betriebsvermögen“ begünstigt wird, sogenanntes Verwaltungsvermögen dagegen nicht. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, werden bei der Erbschaftssteuer also nicht begünstigt. In dem Fall ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Dies gelte laut dem Gericht ebenfalls für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten. 

Familotel schließt sich Kritik von DEHOGA an 

Der Bundesverband hat das Urteil kritisiert und sieht darin eine Benachteiligung von Hotels und anderer Beherbergungsbetriebe gegenüber Unternehmen aus Handwerk und Industrie. Professor Rainer Kirchhöfer von der Stiftung Familienunternehmen appellierte in der „Wirtschaftswoche“ an die Finanzverwaltung, ein Nichtanwendungserlass zu veröffentlichen, um Nachteile für die Branche durch die Gerichtsentscheidung abzumildern. 

Sebastian J. Ott: Hoteliers sollten sich mit dem Thema beschäftigen

„Den eindringlichen Appellen von Professor Rainer Kirchhöfer und der Dehoga schließe ich mich im Namen unserer gesamten Branche von ganzem Herzen an“, betont der Familotel-Vorsitzende Sebastian J. Ott. Hoteliers seien gut beraten, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Familotel stehe ihnen dabei als starker Partner zur Seite. Die wirtschaftlich ohnehin unter Druck stehende Branche brauche Unterstützung, statt Benachteiligungen. 


 

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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Es sei völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen.

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