Wird eine private Wohnung im großen Stil über Plattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu weitervermietet, berechtigt das den Vermieter zur fristlosen Kündigung, so die aktuelle Entscheidung des Heidelberger Amtsgerichts. Der Beklagte habe die Rechte der Kläger durch die unbefugte Untervermietung der Wohnung an Touristen erheblich verletzt, wie die Richterin erklärte. Das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig zerrüttet.