Das Gutachten zum Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vor rund vier Monaten wird erst im nächsten Jahr vorliegen. «Aufgrund der Komplexität des Schadensereignisses» werde die Erstattung des Gutachtens nach Einschätzung des Sachverständigenbüros «voraussichtlich noch bis Ende März 2025 andauern», teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen in Trier der Deutschen Presse-Agentur mit.
Derzeit fänden noch Prüfungen vor Ort von gesicherten Materialien statt. Auch sei die statistische Berechnung nicht abgeschlossen. «Das Verfahren wird nach wie vor als Todesermittlungsverfahren geführt», sagte Fritzen. Die Frage, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten in Betracht komme, werde sich voraussichtlich erst nach Erstattung des Gutachtens klären lassen.
In dem Hotel war am 6. August spätabends ein komplettes Stockwerk in sich zusammengebrochen. Eine 64-jährige Frau und der 59 Jahre alte Hotelbetreiber starben. Sieben weitere Menschen waren über Stunden in den Trümmern gefangen. Bei der 24-stündigen Rettungsaktion waren rund 250 Einsatzkräfte dabei. Nach dem Einsturz folgten wochenlange Abrissarbeiten.