Meistbegünstigungsklauseln, wie Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparitäten, sind in den Verträgen der meisten Hotelbuchungsportale verankert, obwohl diese Klauseln nach Ansicht des europäischen Hotellerie-Dachverbandes HOTREC im Widerspruch zum EU-Recht stehen und von immer mehr Kartellbehörden und Gerichten als kritisch eingestuft werden. Deshalb fordert HOTREC jetzt die Hotelbuchungsportale auf, unverzüglich ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und auf jede Art von Meistbegünstigungsklauseln zu verzichten.