Das Bundeskartellamt hat immer noch Schwierigkeiten mit der Bestpreisklausel von HRS. Es stufte die Forderung nach dem stets günstigsten Preis sowie der Verfügbarkeit eines jeden Hotelzimmers über alle Online- wie Offlinekanäle als klar wettbewerbswidrig ein, erklärte der Vorsitzende des Hotelverbandes Deutschland (IHA) Fritz G. Dreesen in einer Pressemitteilung. Das sei für die Hoteliers in Deutschland ein enorm wichtiger Zwischenschritt zur Wiedererlangung ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in Distributionsfragen.