Das Bundeskartellamt hat jetzt die um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung seiner Verfügung gegen HRS veröffentlicht. Auf insgesamt 108 Seiten legen die Wettbewerbshüter dar, dass Meistbegünstigungsklauseln per se wettbewerbsbeschränkend sind und bieten detaillierten Einblick in die Marktstrukturen und Wirkmechanismen der Online-Distribution auf dem Hotelmarkt Deutschland. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hebt auf seiner Internetseite die wichtigsten Punkte der Begründung des Amtes hervor.