Hoteliers die sich selbst klassifizieren und dabei Sonnen statt Sterne verwenden, sind schlecht beraten. Und der DEHOGA macht auf seiner Jagd nach Sterneschummlern weiter Druck. Ein Hotelier hatte auf seiner Website mit vier Sonnensymbolen geworben, die waagrecht in einer Reihe über Hotelnamen angeordnet waren. Also dort, wo sich üblicherweise die Sternebewertung eines Hotels befindet.
Der Hotelier war allerdings nicht vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zertifiziert und somit berechtigt, als Vier-Sterne-Hotel aufzutreten. Der Branchenverband bemängelte daher die Verwendung der sternenähnlichen Sonnensymbole und forderte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Gastwirtes. Weil der Betreiber des Hotels diese nicht abgeben wollte, landete der Fall vor Gericht.
Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied jetzt, dass der Hotelier sich wettbewerbswidrig verhalten habe und nicht in der vorliegenden Form mit den Sonnensymbolen werben durfte, da er nicht klassifiziert sei.