Ab und zu gewinnt auch mal die Bettensteuer. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Klage eines Jugendherbergsbetreibers, die entsprechende Satzung der Stadt Flensburg für unwirksam zu erklären, abgelehnt. Das gleiche Gericht hatte bereits im Jahr 2013 die Bettensteuer in Lübeck für rechtmäßig erklärt.