Schlappe für Airbnb in München: Verwaltungsgericht verdonnert Online-Portal zur Herausgabe von Vermieterdaten

| Hotellerie Hotellerie

Airbnb muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat die 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München entschieden und damit die Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen.

Die Stadt München will Namen und Adressen von Vermietern, die Wohnungen illegal an Touristen vermieten und sie so dem Mietmarkt entziehen. Nach dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ist eine Vermietung von privaten Wohnräumen länger als acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genehmigungspflichtig. Dadurch soll vermieden werden, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Darum hat die beklagte Landeshauptstadt München die Klägerin aufgefordert, sämtliche das Stadtgebiet betreffende Inserate, welche die zulässige Höchstvermietungsdauer überschreiten, mitzuteilen. 

Konkret soll die Klägerin für den Zeitraum Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 die Anschriften der angebotenen Wohnungen sowie die Namen und Anschriften der Gastgeber mitteilen. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sich die Klägerin trotz ihres Firmensitzes in Irland aufgrund ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet an nationale Vorschriften halten muss. Weder sei die Republik Irland für die Überwachung des Zweckentfremdungsrechts in München zuständig noch gelte irisches Recht. 

Das Auskunftsverlangen sei als Maßnahme zur Überwachung des Zweckentfremdungsrechts nach EU-Recht zulässig. Auch sei die Klägerin als Vermittlerin der Wohnungen verpflichtet mitzuwirken, indem sie der Beklagten die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung stellt. Weniger einschneidende Aufklärungsmöglichkeiten habe die Beklagte nicht. Das Zweckentfremdungsrecht und das darauf beruhende Auskunftsverlangen seien zudem verfassungsgemäß. Der Herausgabe der personenbezogenen Daten stünden keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Auch die Androhung des Zwangsgeldes in Höhe von 300.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung sei rechtmäßig. Gegen das Urteil kann Airbnb innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung der Berufung beantragen. Die Verpflichtung zur Herausgabe der Daten besteht ab Rechtskraft des Urteils.

Die Stadt München hatte mehrere Betreiber von Wohnungs-Plattformen im Internet aufgefordert, ihr bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen, um unerlaubte Wohnungsangebote ausfindig zu machen. Zu diesen Daten gehört neben Namen und Adressen auch die Buchungsdauer der angebotenen Wohnung. Ohne Ausnahmegenehmigung darf in München eine private Wohnung nicht länger als acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres vollständig vermietet werden. 

Auch in Berlin drohen Wohnungseigentümern Konsequenzen, wenn sie ihre Wohnung über Airbnb oder andere Plattformen vermieten wollen. Seit dem 1. August schreibt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz den meisten Gastgebern eine Registriernummer vor. Allerdings halten sich einer Recherche des rbb zufolge 90 Prozent der betroffenen Airbnb-Nutzer nicht daran.

Auch in Berlin gibt es ein Verwaltungsgerichtsurteil. Die Vermittlungsplattform muss aber in der Hauptstadt keine Auskunft zu Online-Inseraten geben. Die deutsche Niederlassung sei für das Verlangen die falsche Adressatin, teilte das Gericht zu Jahresbeginn mit. Grundsätzlich müssten Internetportale aber Inserate zu Ferienwohnungen offenlegen. Nur der Betreiber der Plattform sei Diensteanbieter. Dies sei nicht die Klägerin, sondern ihre in Irland ansässige Muttergesellschaft. Nur diese übe die Kontrolle über die Plattform aus und trete gegenüber Nutzern in Deutschland als Erbringer des Dienstes auf. Eine gesonderte Plattform der Klägerin für den deutschen Markt gebe es nicht. Jedenfalls befinde sich der innerhalb des europäischen Binnenmarkts maßgebliche Mittelpunkt der Tätigkeiten bei der irischen Hauptniederlassung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Meininger Hotels investiert in den Standort Berlin Mitte: Neben der bevorstehenden Renovierung aller öffentlichen Bereiche werden auch Arbeiten in der hauseigenen Bar, einschließlich Veranstaltungskeller, durchgeführt. Letzterer hat inzwischen einen neuen Mieter gefunden.

Die Hyatt Hotels verzeichneten im ersten Quartal 2024 deutlich mehr Anfragen für Meetings, Incentives, Konferenzen und Ausstellungen. Mehr als 5.500 der Anfragen entfielen auf die deutschen Häuser, was einem Wachstum von 34 Prozent entspricht.

Zu Beginn des Jahres 2023 verkündete die Althoff Collection den Neubeginn einer Frankfurter Hotel-Ikone – jetzt gibt die Gruppe weitere Details im Zusammenhang mit der ehemaligen „Villa Kennedy“ bekannt.

Die Keimzelle ist das 1984 etablierte Stammhaus in Tirol. Dort entwickelte sich die Idee, universitäre Schulmediziner und erfahrene Ärzte der Komplementärmedizin auf Augenhöhe zusammenzuführen und deren Wissen anzubieten.

Nach einem Wasserschaden gibt es nun einen weiteren Termin für die Eröffnung des Westfield Überseequartier in Hamburg. Im Zentrum der Eröffnung am 17. Oktober stehen die Bereiche Einzelhandel, Gastronomie und Freizeit. Die Flächen in den Bereichen Wohnen, Büros und Hotels werden erst nach dem Grand Opening eröffnet.

50 Jahre nach der Unternehmensgründung überträgt Helmut W. Schweimler die Fortführung der Betriebsführung des Hotel Vier Jahreszeiten am Schluchsee im Hochschwarzwald an Otto Lindner. Das Haus ist mit über 200 Zimmern und 450 Betten das größte Ferienhotel im Schwarzwald und setzt im Jahr 17 Millionen Euro um.

Nach dem Nein der Bürgerinnen und Bürger zu einem größeren Neubau des Hotels Schlierseer Hof macht das jetzige Hotel im November dicht. Die Inhaberfamilie de Alwis ließ via Soziale Medien wissen, dass sie das Hotel schließt „Den Winter über haben wir auf jeden Fall zu“, sagt Junior-Chef Marcel de Alwis.

Mit The Circus Living setzt die Circus GbR einen neuen Meilenstein in der 28-jährigen Firmengeschichte. Nach den Erfolgen des Hostels, Apartmenthauses und des Hotels, ermöglichen Serviced-Micro-Apartments nun auch Aufenthalte ab 28 Tagen.

Geschäftsreisende müssen in Frankfurt künftig eine Tourismusabgabe von zwei Euro pro Nacht zahlen. Bislang wurde die Abgabe von zwei Euro pro Nacht nur von Touristen in Frankfurt erhoben.

Kempinski und Gravenbruch stehen in Frankfurt seit Jahrzehnten für Luxus-Hotellerie am Flughafen. Doch nun zieht sich der Betreiber zurück - mit ungewissen Folgen für das Personal.