Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in der Unternehmerfamilie Block hat die Polizei am Donnerstag einen Durchsuchungsbeschluss am Hotel Grand Elysée in Hamburg vollstreckt. Seit kurz vor acht Uhr seien laut Bild knapp 100 Polizisten sowie LKA im Einsatz, die das Gebäude und alle Eingänge komplett umstellt hätten.
Neben dem Hotel in der Nähe des Dammtorbahnhofs seien auch die Wohn- und Geschäftsräume der Block-Gruppe im Stadtteil Poppenbüttel durchsucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Ermittlungen richteten sich gegen die Mutter der beiden betroffenen Kinder, Christina Block, sowie auch gegen deren Großvater, den Gründer der Block-House-Kette, Eugen Block. Zwei der vier Kinder von Christina Block leben bei dem von ihr geschiedenen Vater in Dänemark. Sie waren in der Silvesternacht von Unbekannten nach Deutschland entführt worden. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter sie wieder nach Dänemark lassen (Tageskarte berichtete).
Es bestehe der Verdacht, dass Eugen und Christina Block die Kindesentziehung organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt haben, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Um Beweismittel aufzufinden, seien auch Sachen und Kraftfahrzeuge von Eugen Block durchsucht worden.
Eine Sprecherin der Block-Gruppe erklärte: «In der familiären Angelegenheit kooperieren wir mit den Ermittlern in vollem Umfang und stellen die erbetenen Unterlagen zur Verfügung.» Das Elysée-Hotel und das Wohnhaus von Christina Block waren bereits am 12. Januar durchsucht worden. Am 8. März hatte die Staatsanwaltschaft weitere Durchsuchungen in dem Hotel und bei der Block Systems GmbH veranlasst. Wenige Tage zuvor war ein europäischer Haftbefehl gegen Christina Block nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden.
Die Unternehmerin und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von etwa 10 und 13 Jahren. Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Am vergangenen 19. Februar hatte dasselbe Gericht jedoch entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft führt auch gegen den Vater ein Strafverfahren. Er soll sich demnächst in Hamburg vor Gericht wegen Entziehung Minderjähriger verantworten. Das Amtsgericht hatte eine Eröffnung des Prozesses zunächst abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Ende April dieses Jahres hob das Landgericht den Nichteröffnungsbeschluss auf. Ob der Prozess nun vor dem Amts- oder Landgericht stattfindet, war zunächst unklar.
(Mit Material der dpa)