Jahrelang stritten eine kleine Brauerei und ein Berliner Wettbewerbsverband um die Frage, ob Bier mit dem Wort „bekömmlich“ beworben werden darf. Nun sprach der Bundesgerichtshof sein Urteil und untersagte die Werbung. Der Begriff sei eine gesundheitsbezogene Angabe und nach EU-Recht verboten.