Limonaden dürfen sich künftig auch mit weniger als sieben Prozent Zucker Limonaden nennen. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die bisherige Regelung, wonach Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten müssen, gekippt und seine Leitsätze für Erfrischungsgetränke abgeschwächt. Damit ist ein mehr als fünf Jahre dauernder Streit um den Mindestzuckergehalt beendet. Nun müssen Limonaden nur noch «Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)» enthalten, heißt es in einer Bekanntmachung des Bundesanzeigers. Wie viel, bleibt nun offen.
Auslöser der jahrelangen Auseinandersetzung war der Hamburger Getränkehersteller Lemonaid, dessen Bio-Zitronen-Limonade aus Sicht von Lebensmittelkontrolleuren mit einem Zuckergehalt von sechs Prozent nicht süß genug war und deshalb nicht als solche verkauft werden sollte (Tageskarte berichtete). Das ginge nur, wenn der Hersteller sein Szenegetränk umbenenne oder mehr Zucker hineingebe, forderte das Bezirksamt Hamburg-Mitte 2019 in einem Mahnbescheid. Dagegen wehrte sich das Unternehmen. Unterstützt wurde es dabei von der Hamburger Gesundheitsbehörde, die schon damals erklärte: «Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, sondern der Normalfall sein.» Während des Streits wurde die Limonade weiter verkauft.