Ritter Sport bleibt die einzige allseits bekannte quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen - am Ende vergeblich.
Es scheint etwas widersinnig, aber eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, «die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht». Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
Als Marke eingetragen ist eine Art Blanko-Verpackung: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Experten sprechen von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind insgesamt gut 4900 solcher Marken registriert, rund 2200 davon «leben» noch, beim Rest ist der Schutz abgelaufen. Die Voraussetzungen für die Eintragung sind laut DPMA hoch. Denn eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein. (dpa)