Streit um Braugerste: Umweltschützer wollen Biopatente kippen

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Umweltschützer nehmen einen neuerlichen Anlauf für ein endgültiges Verbot von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere in Europa. An diesem Dienstag wird die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts über die Klage einer internationalen Initiative gegen eine patentierte Braugerste der Konzerne Carlsberg und Heineken verhandeln. Dem Bündnis «Keine Patente auf Saatgut» geht es jedoch um mehr als diesen Einzelfall. Die Kläger hoffen auf eine Grundsatzentscheidung, wie Christoph Then sagte, Sprecher der Bündnisses.

Bei der Verhandlung geht es um das europäische Patent EP2373154A2, das Carlsberg und Heineken 2009 für «Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid» angemeldet hatten. Gerste ist der Grundstoff des Malzes. Und ein hoher Gehalt an Dimethylsulfid bedeutet laut Fachliteratur, dass das Malz zu unerwünscht krautigem Geschmack neigt.

Andere Züchter fürchten, dass dieses Patent ihre Arbeit behindern könnte. Der niedersächsische Züchter Karl-Josef Müller sagte bei der Online-Pressekonferenz, dass er seit den 1990er Jahren an der Züchtung neuer Speisegerstensorten für die Biolandwirtschaft arbeite. «In dem Entwicklungsprozess bin ich vor nicht allzu langer Zeit eher zufällig darauf gestoßen, dass ja von Carlsberg ein Patent eingereicht worden ist. (...) Für mich stand dann plötzlich im Raum: Haben wir möglicherweise eine Gerste, die von diesem Patent betroffen sein könnte?» Eine weitere Sorge von Umweltschützern ist, dass die biologische Vielfalt bei Nutzpflanzen leiden könnte, wenn Patentschutz die traditionelle Züchtung beeinträchtigt.

Da dies auch Züchter anderer Pflanzen umtreibt, nimmt die Initiative den Fall zum Anlass für einen Generalappell an das Europäische Patentamt. «Keine Patente auf Saatgut» beruft sich dabei auf Entscheidungen von Europäischer Kommission und Europäischer Patentorganisation aus den Jahren 2016 und 2017, keine Patente auf traditionelle Züchtungsverfahren auszusprechen.

Rückwirkend für die Jahre vor 2017 gilt dies jedoch nicht. «Ausdrücklich erlaubt worden ist in Europa nur die Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen», sagte Then dazu. «Vor diesem Hintergrund wollen wir eine Grundsatzentscheidung haben, dass dieser Stichtag eigentlich nicht eingehalten werden kann.» Abgesehen davon fürchtet die Initiative, dass die Regelung ohnehin nicht konsequent umgesetzt wird, da Carlsberg in der Zwischenzeit weitere Patentanmeldungen eingereicht hat. Das dänische Unternehmen reagierte am Montag nicht unmittelbar auf eine Anfrage. Ob die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts am Dienstag gleich entscheiden wird, war zunächst unklar. (dpa)


 

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