Urteil: Deutscher Wein darf nicht „bekömmlich“ sein

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Winzer dürfen ihren Wein nicht mehr als „bekömmlich“ lobpreisen. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige, urteilten die Richter in Luxemburg. Nun ist es der Winzergenossenschaft Deutsches Weintor in Rheinland-Pfalz nicht mehr erlaubt, ihre säurereduzierten Weine entsprechend zu bewerben. Ob ein Wein bekömmlich ist, darüber entscheidet also zukünftig jede Kehle selbst, sicherlich auch abhängig von der zugeführten Menge.

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