Viren-Gefahr: Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr erhitzen

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Beeren schmecken im Dessert, auf Kuchen oder auch als Snack zwischendurch. Sie können allerdings Krankheitserreger oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Gerade bei tiefgefrorenen Beeren sei vorsichtig geboten.

Der Rat gilt besonders für empfindliche Menschen wie Kleinkinder, Schwangere, Ältere und immungeschwächte Personen. Bei frischen Beeren und generell bei frischem Obst reiche es aus, die Früchte gründlich zu waschen. Mehr Infos finden Verbraucher auf der Webseite des BVL. (dpa)

Aufgrund ihrer Beliebtheit beim Verbraucher werden Erdbeeren von den amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer häufig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In den vergangenen Jahren waren es pro Jahr rund 750 Proben. Dabei wurden nur in Ausnahmefällen zu hohe Rückstände, das heißt Rückstände über den geltenden Rückstandshöchstgehalten, gefunden. Im Jahr 2017 wurden in 0,4 %, im Jahr 2016 in 0,8 % der untersuchten Proben zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Jedoch wiesen fast 90 % der Proben quantifizierbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Gut drei Viertel der Proben davon enthielten Mehrfachrückstände mit bis zu 17 unterschiedlichen Wirkstoffen. Bei Bio-Erdbeeren werden deutlich weniger Rückstände nachgewiesen: nicht einmal in jeder vierten Probe. In keinem Fall wurde ein Rückstandshöchstgehalt überschritten.

Ähnlich verhält es sich bei Himbeeren und Heidelbeeren. In den vergangenen Jahren wurden jeweils zwischen 120 und 260 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei Heidelbeeren und Himbeeren wurden 2017 in jeweils 0,8 % der untersuchten Proben zu hohe Rückstände gefunden (2016: Heidelbeeren 1,9 %, Himbeeren 1,5 %). Rund zwei Drittel der untersuchten Proben an Himbeeren und Heidelbeeren wiesen quantifizierbare Rückstände auf. Bei Heidelbeeren fanden sich in fast jeder zweiten Probe Mehrfachrückstände mit bis zu 12 Wirkstoffen. Bei Himbeeren wiesen sogar 65 % bzw. 83 % der untersuchten Proben Mehrfachrückstände auf.

Etwas schlechter ist die Rückstandssituation bei Johannisbeeren und Brombeeren. Es wurden jeweils gut 200 Proben untersucht, bei denen in 5 % bis knapp 10 % die Rückstandshöchstgehalte überschritten wurden. In rund 90 % der Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt. Es handelte sich in den meisten Fällen um Mehrfachrückstände.

Zusätzlich wurde im Jahr 2016 in einem Monitoring-Projekt der Frage nachgegangen, ob sich Tiefkühlware aufgrund von Verarbeitungsschritten, Nacherntebehandlungen und weltweiter Vertriebswege von frischem Obst und Gemüse in der Rückstandssituation unterscheidet. Beispielhaft wurden vier Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs untersucht. Darunter tiefgekühlte Johannisbeeren, für die fast 100 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht wurden. Im Gegensatz zur Frischware wiesen 16,3 % der untersuchten Proben, also fast doppelt so viele Proben zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Die Herkunft der Beeren konnte für die überwiegende Zahl der untersuchten Proben nicht ermittelt werden, da für diese Angabe keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Eine Überschreitung des Höchstgehalts ist dabei nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Rückstandshöchstgehalt bezieht sich lediglich auf die Menge an Pflanzenschutzmittelrückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Mittels nicht überschritten werden sollte. In aller Regel werden erst bei sehr viel höheren Konzentrationen gesundheitlich basierte Richtwerte erreicht.

Tipps für Verbraucher

Aufgrund der genannten Rückstände und möglichen mikrobiologischen Verunreinigungen wird empfohlen, frisches Beerenobst wie auch anderes Obst vor dem Verzehr gründlich zu waschen, um die Belastung entsprechend zu vermindern. Da es nachweislich bereits zu Infektionen des Menschen, beispielsweise mit Viren, über den Verzehr von tiefgekühlten Beeren gekommen ist, wird empfohlen, diese vor der Verwendung in Süßspeisen, Kuchen oder Getränken zu erhitzen, um die möglicherweise vorhandenen krankheitsauslösenden Erreger zu entfernen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät insbesondere empfindlichen Verbrauchergruppen wie Kleinkindern, älteren und immungeschwächten Menschen sowie Schwangeren, Tiefkühlbeeren in jedem Fall nur ausreichend erhitzt zu verzehren.


 

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