Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Pflichtabgabe von Winzern und Weinkellereien zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds ist rechtens. Die Richter verwiesen auf die besondere Marktsituation des deutschen Weins. Im Vergleich zu ausländischen Weinen habe dieser nach wie vor ein schlechtes Image. Für die Weinwirtschaft sei es daher wichtig, dass der Ruf verbessert werde. Darüber hinaus erklärte das Gericht auch die rheinland-pfälzische Abgabe zur Förderung des heimischen Weins für rechtlich in Ordnung.