Politik

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Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus in dieser Woche gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Sie wollen nun im anstehenden parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist.

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Nach wochenlangen Verhandlungen ist es dem DEHOGA doch noch gelungen, mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-WM 2014 zu vereinbaren. Der Verband hat dazu das Merkblatt „Fußball WM 2014 – Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung im Gastgewerbe“ veröffentlicht.

„Schlechte Stimmung in den Betrieben“, „unglaublich frauenfeindlich“, „Fachkräftemangel vor allem hausgemacht“, „Schwarzarbeit gilt als völlig normal“, die Vorsitzende der Gewerkschaft NGG offenbart in einem Interview in der Rheinischen Post zum Tag der Arbeit ihre Sicht auf das Gastgewerbe. Budget- und Economy mag die NGG-Lobbyistin auch nicht wirklich, die Billig-Hotels würden in der Branche die Preise kaputt machen, es gäbe dort gar keinen Service und das Geschäftsmodel ginge zu Lasten der Beschäftigten.

Seit einem Jahr gilt in Nordrhein-Westfalen das absolute Rauchverbot – und bei vielen Gastronomen sorgt gerade das noch immer für dicke Luft. Laut Dehoga-NRW wirke das Verbot wie ein Brandbeschleuniger für das Kneipensterben, so der Verband auf seiner Pressekonferenz. Dem hielt jedoch der Fraktionschef der Grünen entgegen, dass das Kneipensterben nicht auf die Rauchverbote, sondern auf die veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten der Kunden zurückzuführen sei. So sah das auch ein Redakteur der Neuen Westfälischen, der in seinem bissigen Blog die "heiße Luft der Verbände" beschrieb.

Achtung Fremdschäm-Alarm: Die IHK-Potsdam reiht sich mit einem Musikvideo nahtlos ein in den Reigen der peinlichen Ausbildungsfilme, die direkt an der Zielgruppe vorbeischießen. Dabei kann man dem Machwerk, mit dem für die Berufe im Gastgewerbe geworben werden soll, eines nicht absprechen: Der Spaß ist echt aufwendig produziert. Wer mitsingen möchte, hier der Refrain: "HO, so einen Job, das hättest du gerne? – GA, komm zum Hotel und Gaststättengewerbe!" - lustig, oder?

Der Mindestlohn naht mit großen Schritten, doch viele Experten sehen noch immer Schwierigkeiten: Die Altersgrenze wird als zu niedrig erachtet, die Langzeitarbeitslosen könnten nach sechs Monaten gegen andere Langzeitarbeitslose eingetauscht werden. Die regionalen Unterschiede könnten vor allem im Osten des Landes zu Jobverlusten führen. Die Anpassung der Höhe des Mindestlohns sollte von unabhängigen Experten bewertet und das gesamte Projekt früher als 2020 überprüft werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Teilzeitmodell für Eltern vorgeschlagen. Wie der Vorsitzende Eric Schweitzer der Frankfurter Allgemeinen verriet, müssten wir von Modellen wegkommen, bei denen der eine Partner Vollzeit arbeite und der andere Teilzeit mit weniger Stunden. Wenn man es sinnvoll organisiere, dann könne der eine auf 35 Stunden reduzieren und der andere auf 35 Stunden aufstocken.

Im Ringen um den Mindestlohn beharrt die CSU auf weitere Ausnahmen. Im parlamentarischen Verfahren werde es um Regelungen für Erntehelfer, Zeitungsausträger und die Gastronomie gehen, so Generalsekretär Andreas Scheuer. Auch bei den Langzeitarbeitslosen müssten noch Details geklärt werden.

Gestern stimmte das Bundeskabinett dem neuen Gesetzesentwurf zum Mindestlohn zu. Demnach soll er ab 2015 für „fast“ alle Arbeitnehmer gelten. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Jobantritt sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Auch Praktikanten in der Berufsvorbereitung können sich nicht auf die 8,50 Euro freuen. Auf Grundlage verschiedener Tarifverträge darf er zudem bis Ende 2016 unterschritten werden.