Thüringens neue Corona-Verordnung sieht vor, dass künftig nicht nur beim Besuch von Veranstaltungen, sondern auch für den von Gaststätten und Hotels die 2G- oder 3G-plus-Regeln gelten sollen. Das sogenannte Optionsmodell, bei dem Veranstalter und Gastronomen zwischen den beiden Varianten wählen können, werde damit erweitert, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Die Erweiterung sei zudem für religiöse Zusammenkünfte vorgesehen. Das Ministerium will an diesem Freitag überarbeitete Corona-Regeln veröffentlichen, die von Samstag an im Freistaat gelten.
2G bedeutet, dass der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt wird. Im Gegenzug kann dann auf Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln verzichtet werden. Beim 3G-plus-Modell erhalten Geimpfte und Genese Zutritt sowie Menschen, die einen negativen PCR-Test oder einen ähnlichen Test vorweisen können. Ein gewöhnlicher Antigen-Schnelltest reicht nicht.
Zudem soll die einfache 3G-Regel künftig auch bei regionalen Warnstufen für Beschäftigte mit Kundenkontakt in bestimmten Bereichen wie der Gastronomie gelten. Diese Arbeitnehmer müssten sich danach zweimal wöchentlich testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Bei einer 3G-Regelung reicht ein Nachweis mit einem Antigen-Schnelltest aus.
Neben der Corona-Verordnung mit landesweiten Regeln soll auch ein neuer sogenannter Eindämmungserlass veröffentlicht werden, der den Rahmen für die einzelnen Warnstufen in den Regionen setzt.
Darin sei vorgesehen, dass die Einhaltung des 2G- oder alternativ des 3G-plus-Modells ab regionaler Warnstufe 3 von den Kreisen und kreisfreien Städten künftig in bestimmten Bereichen vorgeschrieben werden soll. Das gelte für Veranstaltungen einschließlich Ausstellungen, Messen sowie Spezial- und Jahrmärkten sowie Sportveranstaltungen. Zudem träfe das auf Kulturveranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern- oder Konzertaufführungen zu sowie auf Diskotheken und Tanzveranstaltungen. Auch Reisebusveranstaltungen fielen unter diesen Passus, sagte ein Ministeriumssprecher.
Für Kinder und Erwachsene, die sich nicht impfen lassen können, gebe es Ausnahmen. In diesen Fällen reiche sowohl bei 2G als auch bei 3G plus ein Schnelltest. Zudem könnten die Kommunen nach Ministeriumsangaben ab Warnstufe 2 in ihren Gebieten entscheiden, ob sie 2G oder 3G plus verbindlich einforderten. Kreise und kreisfreie Städte erlassen je nach Warnstufe eigene Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Infektionsgefahr, die derzeit immer wieder angepasst werden.
Thüringen ist derzeit erneut das am stärksten von der Pandemie betroffene Bundesland. In fast allen Regionen gilt derzeit mindestens die Warnstufe 2. (dpa)