Für Umbauten oder Neueröffnungen von Restaurants und Hotels gibt es Zuschüsse vom Land. Gastronomiebetriebe können auf Antrag ein Zehntel ihrer Investitionssumme gefördert bekommen, wie aus der Homepage der Thüringer Aufbaubank hervorgeht. Voraussetzung ist, dass die Summe zwischen 100.000 und einer Million Euro beträgt und dass die Betriebe in touristisch relevanten Regionen liegen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Gastgewerbes für Betriebsstätten zur Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränken. Räume zur Bewirtung von Gästen in Hotelbetrieben zählen dann als Betriebsstätten zur Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränke, wenn die Bewirtung am Platz erfolgt.