3G-Regel in Gastronomie und Hotels tritt bundesweit in Kraft

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Nach monatelangen Corona-Beschränkungen fallen in Deutschland ab Freitag weitere Maßnahmen weg. In der Gastronomie und Hotellerie gilt künftig die 3G-Regel, nach der auch Ungeimpfte mit negativen Test zum Beispiel in Restaurants gehen dürfen. Nachtschwärmer dürfen wieder in Clubs und Discos tanzen, dort gilt die 2G-Plus-Regel. Es sind also nur Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung zugelassen. Die neuen Lockerungen sind der zweite Schritt des bundesweiten Lockerungsplans. Baden-Württemberg und Thüringen sind bereits vorgeprescht - in den anderen Bundesländern treten die Änderungen nun in Kraft.

Bund und Länder hatten Mitte Februar einen dreistufigen Lockerungsplan vereinbart. Zunächst wurden Mitte Februar Regeln für den Einzelhandel und private Treffen gelockert. Ab dem 4. März tritt der zweite Öffnungsschritt - etwa die Rückkehr zur 3G-Regel in vielen Bereichen - in Kraft. Ab dem 20. März sollen «alle tiefgreifenderen» Maßnahmen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte davor gewarnt, einen «Freedom Day» mit einem Ende aller Maßnahmen am 20. März zu erwarten. Er mahnte die Länder vergangene Woche zudem, für eine Beschleunigung der beschlossenen Öffnungsschritte gebe es «überhaupt keine Spielräume». Mit der Ausbreitung des ansteckenderen Omikron-Untertyps BA.2 könnten die Fallzahlen auch wieder steigen.

In der Vergangenheit waren immer wieder einzelne Bundesländer trotz gemeinsamer Beschlüsse Sonderwege gegangen. Dieses Mal setzen die Länder die Lockerungen in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben fast geschlossen um. Baden-Württemberg lockerte aber bereits am 23. Februar die Regeln für Ungeimpfte, so dass sich am Freitag dort nichts ändert. In Thüringen gilt schon seit mehreren Wochen 3G in Restaurants, seit dem 25. Februar dürfen Clubs und Discos öffnen.

Trotz des gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Ländern. So gilt 3G für Übernachtungen bundesweit. Ungeimpfte Touristinnen und Touristen müssen sich in Schleswig-Holstein in Hotels täglich testen lassen, im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern aber nur alle drei Tage.

Einfacher wird es für Urlaubsheimkehrer aus dem Ausland. Seit Donnerstag gelten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise. Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter von zwölf statt ab sechs Jahren.

Auch für Veranstaltungen gelten ab Freitag neue Regeln. Bund und Länder hatten festgelegt, dass bei Großveranstaltungen mehr geimpfte oder genesene Zuschauer (2G) zugelassen werden können als bisher - drinnen liegt die Höchstzahl bei 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent. Im Freien darf 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft werden und maximal 25 000 Menschen sind erlaubt. In dem Beschlusspapier von Bund und Ländern wird aber nicht genau definiert, was als Großveranstaltung gilt.

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gilt bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern künftig die 2G-plus-Regel und zusätzlich die Maskenpflicht. In Sachsen können Veranstalter bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen zwischen 2G und 3G wählen. Bei 2G gelten die Regeln aus dem Beschluss, bei 3G gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Plätze.

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln treten in Hamburg in Kraft

Angesichts sinkender Inzidenzen treten am Freitag in Hamburg weitere Lockerungen bei den Corona-Auflagen in Kraft. So müssen laut Eindämmungsverordnung unter anderem in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen nur noch FFP2-Masken getragen werden. Das bislang geltende 2G-plus-Zugangsmodell entfällt. In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen gilt nun das 3G-Zugangsmodell. Damit haben auch wieder Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test Zutritt. Sie waren seit dem 20. November 2021 weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Entsprechend den jüngsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz kann ebenfalls seit Freitag unter anderem in Musikclubs und Diskotheken wieder ohne Maske getanzt werden. Bis zum geplanten Auslaufen aller Corona-Maßnahmen am 20. März gelte dort aber weiter das 2G-plus-Modell. Das bislang geltende Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten ist aufgehoben. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen.

Hamburgs Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist am Donnerstag wieder leicht gestiegen. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl der gemeldeten Ansteckungen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche am Mittwoch mit 640,6 an - nach 630,4 am Mittwoch und 833,3 vor einer Woche. Sie weist jedoch weiter darauf hin, dass sich Meldungen aufgrund der hohen Fallzahlen verzögern könnten. Deshalb liege die tatsächliche Sieben-Tage-Inzidenz wohl höher.

Innerhalb eines Tages wurden in Hamburg 2760 neue Fälle gemeldet. Am Mittwoch waren es 2310, vor einer Woche 2566. Damit haben sich in der Hansestadt seit Februar 2020 mindestens 356 023 Menschen infiziert. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten davon etwa 277 000 als genesen. Die Zahl der an oder im Zusammenhang mit Corona gestorbenen Menschen stieg um 5 auf 2307.

Sachsen-Anhalt - Lockerungen in der Corona-Pandemie treten in Kraft

In Sachsen-Anhalt treten am Freitag weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen in Kraft. Nach der neuen Verordnung, die die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat, ist der Zugang zur Gastronomie und zu Beherbergungsbetrieben in Sachsen-Anhalt nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativem Test (3G).

Außerdem sind bei überregionalen Großveranstaltungen wieder mehr Teilnehmer zugelassen: 60 Prozent der Kapazitäten im Innenbereich mit maximal 6000 Besuchern und 75 Prozent im Außenbereich mit maximal 25 000 Besuchern. Dort gilt das 2G-plus-Zugangsmodell. Auch Diskotheken und Clubs dürfen mit einem 2G-plus-Zugangsmodell öffnen. Das bedeutet: Zutritt haben Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung.

Statt 2G gilt im organisierten Sportbetrieb nun 3G. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten.

Vor zwei Wochen war bereits die 2G-Regel im Einzelhandel gefallen. An den Schulen soll ab Montag ebenfalls gelockert werden. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts soll entfallen. Außerdem werden die Tests von fünf auf drei in der Woche reduziert.

Die 16. Eindämmungsverordnung soll bis zum 19. März gelten. Gemäß der Abstimmungen von Bund und Ländern könnten dann möglicherweise weitere Lockerungsschritte folgen.

Offene Clubs und 3G in Lokalen - Bayern lockert wie geplant

Ab Freitagabend dürften sich viele Tanzflächen in Bayern wieder füllen: Clubs und Diskotheken im Freistaat dürfen ab sofort unter 2G-plus-Bedingungen öffnen, wie das bayerische Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Die Besucher müssen zwar geimpft oder genesen sein sowie einen negativen Corona-Test vorweisen oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Dafür fällt für die Club-Gäste aber die Maskenpflicht weg.

2G plus sei zwar eine strenge Auflage, sagte der bayerische Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Thomas Geppert. «Aber es ist gut, dass es überhaupt wieder losgeht. Die Clubs hatten im vergangenen Jahr ja insgesamt nur sechs Wochen auf. Und ich bin zuversichtlich, dass die Nachfrage groß ist.»

Der Besuch von Gastronomie und Hotellerie wird von nun an ebenfalls einfacher. Entsprechend dem bei einer Bund-Länder-Runde im Februar beschlossenen Lockerungsfahrplan gilt in Hotels, Restaurants, Bars und Kneipen von Freitag an wieder 3G. Neben Geimpften und Genesenen dürfen also auch Menschen mit negativem Corona-Test zu Gast sein. Die Wirte können aber auch wie die Clubs und Diskotheken 2Gplus-Regeln anwenden. Das «schafft zusätzliche Flexibilität in der Gastronomie und setzt zugleich einen wichtigen Anreiz für das Impfen», sagte Staatsminister Florian Herrmann (CSU) am Donnerstag.

«Wir hoffen, dass jetzt wieder der eine oder andere Gast mehr kommt», sagte Geppert. «Vor allem aber sind wir erleichtert, dass wir niemanden mehr ausschließen müssen.» Jetzt hofften Wirte und Hoteliers, dass mit dem geplanten dritten Lockerungsschritt am 20. März alle Zugangsbeschränkungen fallen: «3G zu kontrollieren ist ja personell und finanziell ein genauso hoher Aufwand wie 2G.»

Etwas Erleichterung gibt es schon jetzt auch beim Sport in Bayern. Die Kapazitätsgrenze bei Sportveranstaltungen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht. Maximal erlaubt bleiben 25 000 Zuschauer, die weiter FFP2-Masken tragen müssen.

Das gilt für Bayerns Schüler im Sportunterricht nach dem Ferienende nicht mehr. Die seit Ende der Herbstferien 2021 an Schulen geltende Maskenpflicht fällt dort am Montag weg. Abseits der Sportstunden soll die Regel an Schulen aber vorerst weiter gelten.

Neue Corona-Verordnung Sachsen: Diese Regeln gelten 

In Sachsen gelten ab diesem Freitag gelockerte Corona-Regeln. Eine Überlastung der Krankenhäuser sei in den kommenden zwei Wochen nicht zu erwarten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kontaktbeschränkungen: Personenobergrenzen entfallen, solange bei einem Treffen alle geimpft oder genesen sind. Ist mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, sind Treffen auf den eigenen Hausstand und zwei weitere Personen begrenzt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren.

Gastronomie: Künftig gilt 3G - neben Geimpften und Genesenen dürfen auch Menschen mit einem tagesaktuellen Test in Gaststätten. Bars, die keine «Unterhaltungskomponente» wie eine Tanzfläche haben, werden mit Restaurants gleichgestellt.

Messen: Kongresse und Messen dürfen mit 3G stattfinden.

Großveranstaltungen: Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen können Veranstalter zwischen 2G und 3G wählen. Bei 2G dürfen im Innenbereich maximal 6000 Menschen bei einer Auslastung von 60 Prozent zusammenkommen. Im Außenbereich sind 25 000 Menschen bei einer Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Entscheidet sich ein Organisator für 3G, darf er seine Einrichtung zu 50 Prozent auslasten. Generell muss am Platz keine Maske getragen werden.

Clubs: Nach monatelanger Schließung dürfen die Clubs wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich einen tagesaktuellen Test oder eine Booster-Impfung nachweisen. Maskenpflicht, Mindestabstand und Kapazitätsbegrenzungen entfallen.

Gültigkeit: Die Corona-Verordnung soll bis zum 19. März gelten. Was danach komme, sei noch unklar, weil die Bundesregierung sich noch nicht zu einer Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes geäußert habe, sagte Köpping.

Vorbehalt: Die Landesregierung behält sich die Möglichkeit vor, bei Überschreiten der Belastungsgrenze in den Krankenhäusern wieder strengere Maßnahmen einzuführen. Momentan ist Sachsen davon aber noch weit entfernt.

Weniger Masken und meist 3G in Rheinland-Pfalz: Die neuen Corona-Regeln

Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnungen werden die Schutzmaßnahmen von diesem Freitag an deutlich gelockert. Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht.

Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind. Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten nicht testen. Ausnahme sind Großveranstaltungen ab 2000 Teilnehmern für nicht-immunisierte Jungen und Mädchen.

An den Schulen gelten wegen der Schutzpflicht nach den Winterferien erst von 14. März an Erleichterungen. Im Präsenzbetrieb der Hochschulen gilt weiterhin 3G, aber keine Maskenpflicht mehr. Die Hochschulen können aber selbst entscheiden, wann und wo die Maske Pflicht sein soll - etwa in großen Vorlesungen.

In Gastronomie und Hotellerie gilt wieder die 3G-Zugangsregel: geimpft, genesen oder getestet. Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen, Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden. Cubs und Discos dürfen wieder öffnen, aber nur unter der 2G-plus-Regel.

Im Sport heißt es außen und innen jetzt auch wieder 3G. Ebenso in Bädern, Thermen und Saunen. Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl fällt weg. 3G ist auch die Voraussetzung für den Besuch von Museen, Theatern und Kinos sowie für Kletterparks.

3G gilt zudem bei Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmenden. Die Maske ist ab 250 Menschen Pflicht, wenn keine festen Plätze eingenommen werden. Sie entfällt bei festen Plätzen und beim Essen und Trinken. Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Menschen gilt: 2G. Eine Ausnahme sind nicht-immunisierte Minderjährige, die dann aber einen aktuellen Test brauchen.

Die Obergrenzen bei Veranstaltungen werden noch einmal ausgeweitet: bei mehr als 2000 Menschen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 60 Prozent der Plätze genutzt werden und insgesamt nicht mehr als 6000. Bei mehr als 2000 Menschen gilt draußen: 75 Prozent der Platzkapazität, aber maximal 25 000 Menschen.

Ab sofort Lockerungen der Corona-Auflagen - mehr Normalität in NRW

An diesem Freitag sind in Nordrhein-Westfalen weitreichende Lockerungen coronabedingter Einschränkungen in Kraft getreten. Erleichterungen gelten ab sofort für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung bringt im Freizeitbereich auch Ungeimpften ein Stück Teilhabe zurück: Sie dürfen dann ebenfalls wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen.

Voraussetzung ist allerdings ein aktueller negativer Corona-Schnelltest. Damit gilt in diesen Bereichen wieder die sogenannte 3G-Regelung mit Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete. Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre fallen sogar ganz weg. Ihnen ist ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich. Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben hingegen für alle grundsätzlich bestehen.

Diskotheken und Clubs dürfen nach monatelanger Schließung nur unter den strengeren 2Gplus-Bedingungen öffnen: Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Die zusätzliche Testpflicht gilt auch für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung oder einen frischen Genesenen-Status haben. Maskenpflicht besteht hier nicht.

NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Am 17. März wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erneut zusammenkommen. Die NRW-Verordnung gilt bis zum 19. März. Bund und Ländern hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart - wenn die Situation in den Kliniken es zulässt. Danach soll aber noch ein «Basisschutz» mit Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich sein.

Bis dahin ist laut Landesgesundheitsministerium fast alles in NRW wieder unter 3G-Regel möglich - bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken, wie Volksfeste, Groß- und Tanzveranstaltungen, Diskotheken und Bordelle. Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz - etwa Hochzeits- oder Geburtstagsfeste - gilt weiterhin die 2Gplus-Regel.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen gelten in NRW nun die 2Gplus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25 000 Zuschauern nicht überschritten werden.

Die zuständige Behörde kann aber Ausnahmen von diesen Obergrenzen festlegen, «wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können», wie das Gesundheitsministerium erläuterte. Die höheren Teilnehmergrenzen gelten nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.

Bei kleinen Veranstaltungen bis zu 1000 Zuschauern gilt 3G. Bei bis zu 500 Teilnehmenden gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen. Sind es mehr als 500, darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über diese 500 Personen hinausgehenden Kapazität liegen. Wird 2Gplus gewährleistet, entfällt die Maskenpflicht.

Corona-Regeln in Berlin gelockert - Clubs dürfen wieder öffnen

In Berlin sind am Freitag diverse Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft getreten. Ungeimpfte haben nun wieder Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Hotels, Sport- und Freizeitaktivitäten. Auch Clubs dürfen wieder öffnen.

In der Gastronomie und Hotellerie gilt jetzt die 3G-Regel. Danach dürfen dort neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen negativen Test wieder Gäste sein.

3G greift auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons. Die 3G-Regel gilt außerdem für Fitness- und Tanzstudios, beim Training in Sporthallen, in Hallenbädern, Saunen und Thermen, in Volkshochschulen, Musikschulen oder Fahrschulen.

Bei Veranstaltungen mit 11 bis 2000 Personen in geschlossenen Räumen gilt ebenfalls die 3G-Regel und zusätzlich FFP2-Maskenpflicht - genau wie für Veranstaltungen im Freien mit 1001 bis 2000 Menschen.

Für Großveranstaltungen sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen: In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich maximal 60 Prozent der Plätze beziehungsweise der Kapazität ausgenutzt werden. Dabei gilt keine Obergrenze bei der Personenzahl.

Im Freien sind höchstens 75 Prozent der Plätze zu besetzen, maximal sind 25 000 Personen zugelassen, zum Beispiel in Fußballstadien. Dabei gilt die 2G-plus-Regel: Geimpfte und Genesene müssen außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen - ausgenommen sind Geboosterte. Außerdem sind FFP2-Masken vorgeschrieben.

Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt 2G plus: Genesene und Geimpfte, in dem Fall aber auch Geboosterte müssen sich zusätzlich testen lassen, wenn sie auf die Tanzfläche wollen.

Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind wieder ohne Beschränkung der Personenzahl möglich. Nimmt daran aber jemand teil, der nicht geimpft oder genesen ist, gilt wie bisher eine Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem weiteren.

Laut Stufenplan des Senats sollen am 19. März die verbliebenen Corona-Maßnahmen bis auf wenige Ausnahmen wegfallen.

Spürbare Corona-Lockerungen vor allem im Gastgewerbe und bei Clubs in Mecklenburg-Vorpommern

Ab Freitag dürfen Ungeimpfte in Mecklenburg-Vorpommern wieder Restaurants und je nach Infektionslage auch Clubs besuchen. Ab sofort ist auch in der Gastronomie, in Hotels, in der Kultur, Diskotheken und im Sport wieder mehr möglich, wie das Gesundheitsministerium nach der Kabinettsentscheidung bereits am Dienstag mitgeteilt hatte.

In der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben gilt ab sofort generell die 3G-Regel - neben Geimpften und Genesenen dürfen nun also auch Ungeimpfte wieder mit einem negativen Corona-Test in Hotels und Restaurants. Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, sprach angesichts der Lockerungen von einem wichtigen Schritt in Richtung Normalität. Nur Geimpfte und Genesene empfangen zu dürfen habe die Gastronomie hart getroffen und einige Betriebe an den Rand der Existenz gebracht.

Für die betroffenen Unternehmen ebenso bedeutsam ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken, hier gilt jedoch in Abhängigkeit von der Infektionslage entweder 2G plus oder 3G. Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen im Land dürfen also zunächst nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test wieder Feiern gehen, zudem dürfen die Läden ihre Kapazität nur zur Hälfte ausreizen.

Der Landesverband der Clubs und Live-Spielstätten (Kulturwerk MV) sprach dennoch von einer «großen Euphorie». Diese werde jedoch davon getrübt, dass die Hauptsaison bereits fast vorbei sei. Für Museen, Kinos und Theater gilt laut Ministerium durchgängig die 3G-Regel, wobei die Kapazitäten je nach Infektionslage eingeschränkt werden können. Trotzdem hieß es auch vom Mecklenburgischen Staatstheater: «Endlich ein weiterer Schritt in Richtung Normalität!»

Daneben dürfen den neuen Regelungen zufolge seit Freitag Großveranstaltungen wie Fußballspiele der Bundesliga ihre Besucherkapazität stärker auslasten: In Innenräumen sind nun 60 Prozent und außen 75 Prozent möglich. Neben einer durchgehenden Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten jedoch je nach Infektionslage Zugangsbeschränkungen.

Ähnlich sieht es bei Wettkämpfen im Vereinssport aus, wobei dort nun wieder Zuschauer zugelassen sind. Darüber hinaus werden die Beschränkungen der Gruppengrößen und der Personenzahl bei Wettkämpfen dem Ministerium zufolge aufgehoben.

Dehoga-Präsident Schwarz formulierte am Donnerstag bereits eine klare Erwartung für die Zeit nach dem 20. März, wenn alle tiefgreifenden Einschränkungen abgeschafft werden sollen: Die Testpflicht für die Branche müsse fallen, diese allein sei eine massive Einschränkung, da mit ihr die Pflicht zu Kontrolle und Dokumentation einhergehe. Für die von der Bund-Länder-Runde vorgesehene Hotspot-Regelung - wonach bei einer kritischen Corona-Lage regional wieder Maßnahmen wie Masken-, Test- und Abstandspflichten greifen - müssten zudem deutlich höhere Grenzen gesetzt werden als bei der aktuellen Corona-Warnampel.

Hessen lockert weiter die Corona-Regeln

Angesichts der stabilen Lage in den Kliniken und tendenziell sinkender Infektionszahlen lockert Hessen ab Freitag die Corona-Regeln weiter. Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer und Zuschauer zugelassen. Im Freien können dann bis maximal 25 000 Menschen dabei sein, drinnen maximal 6000 Menschen. Es gilt die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet), ab 500 Menschen die 2G-plus-Regel (grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene, nur Geboosterte dürfen ohne zusätzlichen Test rein).

Ein weiterer Lockerungsschritt sieht vor, dass auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder in Restaurants, Kneipen und Hotels können. Somit gilt dort die 3G-Regelung. Derzeit lauten die Vorgaben für den Innenbereichen der Gastronomie noch 2G plus. Auch für den Besuch unter anderem von Fitnessstudios, Hallenbädern, Zoos, Freizeitparks und Schlössern sowie für körpernahe Dienstleistungen ist der 3G-Nachweis künftig ausreichend.

Auch Diskotheken und Clubs dürfen mit 2G-plus-Regel für Innenbereiche wieder öffnen, es gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent.

Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag im Saarland

Im Saarland gelten ab diesem Freitag neue Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Bisher geschlossene Diskotheken und Clubs dürfen unter den Zugangsregeln von 2G-plus wieder öffnen - also für Geimpfte und Genesene mit Test oder Booster. Auch Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern sind dann wieder für Geimpfte und Genesene (2G) erlaubt. Innen dürfen maximal 6000 und draußen bis zu 25 000 Menschen zusammenkommen.

Ansonsten können alle Bereiche, in denen bislang 2G oder 2G-plus galt, unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) besucht werden. Dazu zählen Gastronomie, Friseure, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie öffentliche und private Veranstaltungen bis 2000 Besucher, außerschulische Bildungsveranstaltungen und Fahrschulen.

Neuerungen gibt es auch bei der Maskenpflicht: Eine Maske muss im Freien nur noch bei Veranstaltungen getragen werden. In Innenräumen und bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten wird. Der Test dafür darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein.

Die schrittweisen Lockerungen hatten Bund und Länder Mitte Februar vereinbart. Zuerst war am 19. Februar die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV entfallen. Dort muss aber weiterhin eine medizinischen Maske getragen werden. Zudem gibt es seitdem keine Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte mehr. Der dritte Lockerungsschritt ist ab dem 20. März geplant.

Weitere Corona-Lockerungen treten in Brandenburg in Kraft

In Brandenburg werden am Freitag weitere Corona-Maßnahmen gelockert. In Gaststätten ist der Besuch für Geimpfte und Genesene, aber auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) möglich. Für Hotels gilt ebenfalls die 3G-Regel, nicht mehr 2G. In Kinos und Theatern ist drinnen wie draußen ein Zutritt auch mit Test (3G-Regel) möglich.

Diskotheken und Clubs können mit 2G plus - also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test - wieder öffnen. Das gilt auch für Festivals. In Sporthallen, Schwimmbädern und Fitnesscentern ist drinnen die 3G-Regel vorgesehen, nicht mehr 2G. Draußen ist für alle Sportarten dann kein Nachweis mehr nötig.

Hintergrund ist die stabile Lage in Krankenhäusern trotz einer weiter hohen Sieben-Tage-Inzidenz. Die neue Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 19. März.

Corona-Regeln gelockert: 3G ist in Schleswig-Holstein nun Standard

Seit Donnerstag stehen in Schleswig-Holstein Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeitveranstaltungen wieder allen offen. Dort gilt nun die 3G-Regel. Besucher müssen entweder eine Schutzimpfung gegen Covid-19 nachweisen, von einer Erkrankung genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen, wie aus der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung hervorgeht. 3G hat weitgehend die bisherigen, schärferen 2G- und 2G-plus-Regelungen ersetzt.

Bislang hatten im Norden bei 2G plus beispielsweise in Gaststätten nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wobei sie auch noch einen frischen Negativ-Test brauchten. Trotz der Lockerungen bleibt die Maskenpflicht in Innenbereichen aber überwiegend bestehen. Abseits fester Plätze gilt sie etwa in Gaststätten weiter. Sie entfällt dort aber bei geschlossenen Privatveranstaltungen wie Familienfeiern in gesonderten Räumen, wenn sich dort keine anderen Gäste aufhalten.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte Mitte Februar Öffnungsmaßnahmen in zwei Schritten angekündigt und von einem weiteren Schritt in Richtung Normalität gesprochen. Er begründete das Vorgehen mit der vergleichsweise hohen Impfquote und der Tatsache, dass Kliniken im Norden derzeit keine Überlastung droht.

Beim Sport drinnen greift künftig auch 3G. Das gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools. Diskotheken dürfen öffnen, aber nur mit 2G plus. Wer dort tanzen will, muss aber keine Maske tragen.

Bei Veranstaltungen drinnen sind nun bis zu 6000 Gäste zugelassen, zum Beispiel beim Handball. Draußen - wie beispielsweise im Fußballstadion - sind bis zu 25 000 Gäste erlaubt. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen.

Die geänderte Verordnung gilt bis zum 19. März. Am Tag danach sollen laut Regierungsmitteilung vom 15. Februar in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen

Von neuen Lockerungen profitieren vor allem ungeimpfte Menschen

Nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen profitieren vor allem von den nächsten gelockerten Corona-Regeln in Niedersachsen. Seit Freitag können diese etwa mit einem negativen Test wieder ins Restaurant gehen. Laut Staatskanzlei ist bei der Außengastronomie künftig gar kein Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mehr vorgesehen.

Ungeimpfte Menschen dürfen mit einem negativen Test ebenfalls wieder in Hotels übernachten, bei Dienstreisen war dies bereits zuvor möglich. Veranstaltungen mit maximal 2000 Menschen dürfen ebenfalls mit einem negativen Test wieder besucht werden. Das gilt auch für Kinos oder Theater im Bundesland.

Nach monatelanger Schließung öffnen Clubs und Diskotheken ebenfalls am Freitag wieder. Dort gilt jedoch die 2G-plus-Regel, wer also weder geimpft noch genesen ist, erhält keinen Zugang. Auf der Tanzfläche muss zudem eine Maske getragen werden. In diesem Bereich ist Niedersachsen verhältnismäßig streng, etwa in Bremen muss keine Maske beim Tanzen getragen werden.

Bei den Kontaktbeschränkungen ändert sich indes zunächst nichts. Bei geimpften oder genesenen Menschen gibt es bereits seit Ende Februar keine Begrenzungen mehr. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, darf sich in Niedersachsen weiterhin nur mit maximal zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen.

Alle neuen Regeln sind zunächst bis zum 19. März vorgesehen. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht abzusehen. Bundesrat und Bundestag werden voraussichtlich erst wenige Tage vorher darüber entscheiden.

Bei Schulen sind Lockerungen in der kommenden Woche vorgesehen. Laut Kultusministerium wird die Testpflicht von Montag an bis zum 1. April von fünf auf dreimal wöchentlich reduziert. Wer bereits dreimal geimpft ist, muss sich nicht testen.

Nach den Osterferien greift dann eine tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In dieser sogenannten Sicherheitsphase sollen Infektionen aus der Ferienzeit entdeckt werden. Nach dem 29. April ist dann keine Testpflicht mehr vorgesehen. Wer sich weiterhin testen möchte, erhält dafür von der Schule drei Tests pro Woche.

In Bremen greifen Lockerungen ebenfalls seit Freitag. Auch dort gilt dann etwa künftig die 3G-Regel in der Gastronomie oder in Hotels. (dpa)


 

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