Im ersten Halbjahr 2017 haben 426 gastgewerbliche Betriebe gegen den Mindestlohn verstoßen. Im ersten Halbjahr 2016 waren es noch 294 Ermittlungsverfahren, die eingeleitet wurden. Dies teilte die Behörde „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) der AHGZ auf Anfrage mit. Insgesamt wurden 3818 Kontrollen in gastgewerblichen Betrieben durchgeführt. Das sind gut ein Drittel mehr Kontrollen als im Jahr zuvor.
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