Abschaffung des Meldescheins: DTV fordert Übergangsfrist

| Politik Politik

Nach dem Willen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP soll der sogenannte Hotel-Meldeschein künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Alle Beherbergungsbetriebe sind aber weiterhin verpflichtet, Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes ausweisen. Mit der Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige verspricht sich die Koalition einen einfacheren Check-in und Bürokratieabbau. 

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) weisen darauf hin, dass für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben derzeit in aller Regel die Daten aus den Meldescheinen genutzt werden. Für die Heilbäder und Tourismusorte müssen künftig auch ohne Meldeschein die für die Abgaben notwendigen Gästedaten erfasst werden, um Gastbeiträge zu erheben und abzurechnen sowie um Gästekarten – beispielsweise für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV – auszustellen.

„Unsere Tourismusorte werden auch weiterhin durch zweckgebundene Einnahmen ihre Aufgaben als Gesundheitsstandorte und Tourismusdestinationen wahrnehmen. Es ist auch künftig sicherzustellen, dass die zweckgebundenen Einnahmen aus der Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben für den Erhalt und den Ausbau der kommunalen (gesundheits-) touristischen Infrastruktur eingesetzt werden können. Darauf sind die über 350 staatlich anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte mit einem Anteil von über 27 Prozent aller Gästeübernachtungen in Deutschland sowie die Erholungsorte und die weiteren Tourismusorte angewiesen“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.

Bei einer Abschaffung der Meldepflicht müssen zahlreiche Kommunalsatzungen kurzfristig geändert werden, die sich bisher auf das Bundesmeldegesetz beziehen. „Erforderlich ist daher in jedem Fall eine angemessene Übergangsbestimmung, die es den Kommunen ermöglicht, die Meldescheine so lange weiter für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben nutzen zu können, bis die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Kommunalsatzungen vorgenommen worden sind“, betont die Präsidentin des DHV, Brigitte Goertz-Meissner. Auch ist dabei Hilfestellung durch den Bund erforderlich. Wir fordern den Bundestag auf, dies bei der abschließenden Gesetzesberatung zu berücksichtigen, die voraussichtlich am 27. Juni 2024 erfolgt.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Tourismusverbandes, dass die Abschaffung des Meldescheins nur für deutsche Staatsangehörige, nicht aber für ausländische Gäste, gelten soll. Dies wird zu einer Ungleichbehandlung von ausländischen und deutschen Gästen beim Check-in führen, die sowohl gegenüber den Gästen als auch dem Personal nur schwer vermittelbar und wohl kaum praxistauglich sein dürfte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.