Die Ampelkoalition plant im Rahmen ihres „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ unter anderem die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei soll auch eine „vierte Staffel“ für Betriebe eingeführt werden, die laut Anzeigeverfahren keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Wie der DEHOGA kritisiert auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dieses Vorhaben. In ihrer Stellungnahme für die Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche erläutert die BDA, dass Sanktionen und Belastungen der Betriebe kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind. Statt der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes stehe hier offenbar der Strafgedanke im Vordergrund. Das dürfe aber nicht Ziel gesetzgeberischen Handelns sein. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen, die keinen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft haben, eine deutlich höhere Abgabe zahlen. Angepeilt wird, dass pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz monatlich 720 Euro fällig werden.
„Die Zeit, sich aus der Verantwortung zu stehlen (...) muss vorbei sein“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Zum sozialen Fortschritt gehört, dass wir die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern.“ Für kleinere Unternehmen sind Sonderregelungen vorgesehen. Ferner sieht der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Einzelpunkte wie eine Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern vor.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte das Vorhaben: „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt.“ Allerdings sei in dem Gesetzentwurf noch Luft nach oben. So kritisierte Dusel, dass bestimmte Bußgelder für Arbeitgeber gestrichen werden sollen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. „Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“