Ab heute Vormittag verhandelt das Bundesarbeitsgericht, ob Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld anrechnen können, um so auf den Mindestlohn zu kommen. Die Klägerin arbeitet in der Servicegesellschaft einer Klinik und fordert die Zahlungen zusätzlich zum Mindestlohn. Die Vorinstanzen hatten bereits gegen sie entschieden.