Außer-Haus-Umsatz verringert neue Corona-Hilfe nicht

| Politik Politik

In der Gastronomie soll es im neuerlichen Lockdown keine Anrechnung von Einnahmen aus dem Außerhaus-Verkauf auf die Corona-Finanzhilfen des Staates geben. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag in einer Sitzung der Unionsfraktion klargestellt, sagte Vize-Fraktionschef Carsten Linnemann dem in Bielefeld erscheinenden Westfalen-Blatt. Linnemann kritisierte derweil, dass die zuständigen Ministerien noch keine Ausführungsbestimmungen vorgelegt haben.

Im Gastgewerbe gibt es große Unsicherheiten bezüglich der im Zuge der Lockdown-Entscheidung von Bund und Ländern zugesagten Finanzhilfen. Gastronomen befürchten bislang, dass Umsätze aus dem Außerhaus-Verkauf von Speisen und Getränken auf die pauschale Entschädigungszahlung durch den Staat angerechnet werden könnten. Dementsprechend verzichten einige derzeit auf den Außerhaus-Verkauf. Bei der zu Beginn der Corona-Pandemie aufgelegten Überbrückungshilfe werden Einnahmen aus der Lieferung oder der Abholung von Speisen berücksichtigt.

In der Bundespolitik ist zuletzt der Unmut darüber gewachsen, dass Finanz- und Wirtschaftsministerium auch nach mehreren Tagen des Lockdowns noch keine schriftlichen Regelungen veröffentlicht haben. Nun zeichnet sich aber eine Lösung ab. Wie Linnemann sagte, hat Altmaier erklärt, dass Außerhaus-Einnahmen nicht mit den Finanzhilfen verrechnet werden sollen. Sie würden aber auch nicht bei der angekündigten Entschädigung der Betriebe auf Basis der Umsätze aus dem Vorjahresmonat berücksichtigt.

Bund und Länder hatten bei ihrer Entscheidung für den November-Lockdown beschlossen, dass von Schließung betroffenen Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats gezahlt werden soll. Bei größeren Betrieben ist von 70 Prozent die Rede - hier steht aber noch eine beihilferechtliche Klärung mit der EU aus. Unter bestimmten Umständen kann der Umsatz auch als Jahresdurchschnitt ermittelt oder können Zahlen von Oktober 2020 herangezogen werden.

Die sogenannte außerordentliche Wirtschaftshilfe werde aber mit staatlichen Leistungen für den Zeitraum - etwa Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe - verrechnet, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mit.

Altmaier hatte ebenso angekündigt, dass Hilfen für die von Corona-Beschränkungen betroffenen Unternehmen bis Ende des Monats fließen sollen. Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten. (Tageskarte berichtete)

Seit Montag befindet sich das Gastgewerbe wieder im Lockdown, doch die Details zu den Entschädigungen sind weiter unklar. „Die am 28. Oktober angekündigten Entschädigungen der finanziellen Ausfälle müssen jetzt schnell und unbürokratisch kommen“, fordert Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Zugesagt wurde eine Entschädigung in Höhe von 75 beziehungsweise 70 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat. „Die Betriebe verlassen sich auf das gesprochene Wort der Politik“, so Zöllick und drängt auf umgehende Klarheit zur konkreten Ausgestaltung des Entschädigungsprogramms. „Die Erwartungen der Betriebe dürfen jetzt nicht enttäuscht werden.“ Die Hilfen müssten noch im November fließen. Schnelle Abschlagszahlungen seien unverzichtbar. „Es geht um das Vertrauen von Unternehmern in das gesprochene Wort der Politik.“ Die Entschädigung müsse dabei für alle Unternehmen der Branche unabhängig ihrer Größe gelten. Das EU-Beihilferecht ließe das zu.

Derweil rechnet das Bundesarbeitsministerium infolge des November-Lockdowns mit einem erneuten Verlust von Minijobs vor allem im Gastgewerbe und mit deutlich mehr Kurzarbeit. Seit Februar sei im Gastgewerbe die Zahl der Minijobber um 142.000 gesunken, über alle Branchen hinweg wurde ein Rückgang um 389.000 geringfügig Beschäftigte registriert.

Die Zahl der Kurzarbeiter ist vom Höchstwert von sechs Millionen im April auf rund 2,6 Millionen im August gefallen. Im Oktober dürfte die Zahl noch niedriger liegen, teilt das Ministerium mit. Nun dürfte die Kurzarbeit aber "erneut deutlich steigen". Alleine im Gastgewerbe gab es beim ersten Lockdown im April rund 665.000 Kurzarbeiter, weitere rund 130.000 in dem ebenfalls von den neuerlichen Schließungen betroffenen Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.