Baden-Württemberg: Koalition will Sperrzeitenregelung überprüfen

| Politik Politik

Die Koalitionsregierung in Baden-Württemberg will noch in dieser Legislaturperiode überpüfen, ob die Regie über die Sperrzeiten für die Gastronomie den Kommunen überlassen werden kann. Das Fachreferat im Innenministerium erwäge derzeit Vor- und Nachteile einer Aufhebung der landesweiten Regelung, die gilt, wenn der Gemeinderat nichts anderes beschließt, sagte ein Sprecher von Ressortchef Thomas Strobl (CDU).

Damit wird auch ein Versprechen im Koalitionsvertrag eingelöst. Dort heißt es, grundsätzlich sei der kommunale Handlungsspielraum bei der Sperrzeitenregulierung ausreichend, um den speziellen Bedürfnissen vor Ort und dem sich verändernden Ausgehverhalten Rechnung zu tragen. Will ein Gemeinderat derzeit vom Standard abweichen, müssen dafür ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse bestehen.

Laut der Gaststättenverordnung des Landes beginnen die Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 3 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag müssen Kneipen und Bars um 5 Uhr dicht machen. Die Schließzeiten enden um 6 Uhr. Neben Heidelberg hat auch Ravensburg eine abweichende Sperrzeit für Teile der Stadt. Dort beginnt sie immer um 3 Uhr und endet um 6 Uhr. In Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg sind die Sperrzeiten schon aufgehoben.

Auch die Grünen sind für Entscheidungsprozesse über Sperrzeiten vor Ort. Deren kommunalpolitische Sprecherin im Landtag, Ute Leidig, sagte: «Wir wollen mit einem unbürokratischen Vorgehen Spielräume für die individuelle Ausgestaltung der Sperrzeiten schaffen, die vitale Städte und eine lebendige Gastronomieszene ermöglichen.» Die Grünen seien überzeugt, dass eine kommunale Entscheidung über Sperrzeiten Konflikte entschärfe. Der Wegfall des landesweiten Vergleichsrahmens mache Aushandlungsprozesse vor Ort einfacher.

Der Gemeindetag begrüßt die Pläne der Koalition. Gaststättenrechtliche Entscheidungen seien in den Städten und Gemeinden von großer kommunalpolitischer Bedeutung: Das Interesse an lebendigen Innenstädten kollidiere oft mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner. Jeder Lösungsansatz sei willkommen, der es den Kommunen ermögliche, den speziellen Bedürfnissen an einem Ort durch eigene Entscheidungskompetenz Rechnung zu tragen. Der Verband gab aber auch zu bedenken, dass ein landesweiter Flickenteppich unterschiedlichster Sperrzeiten nicht optimal sei. Er sei bereit, Sachverstand sowie Erfahrungen aus der Praxis für eine Gesetzesnovelle einzubringen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.