Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Mindestbesteuerung von Unternehmen für teilweise verfassungswidrig. Es sei unzulässig, wenn ein Unternehmen seine Verluste nicht in späteren Jahren geltend machen könne, so die Begründung. Seit der Einführung 2004 müssen Unternehmen 40 Prozent ihrer Einnahmen auch dann versteuern, wenn sie auf das Jahr bezogen Verluste gemacht haben. Die Regelung gilt jedoch erst ab einer Million Euro. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.