Booking und Airbnb zahlen keine Tourismus-Pflichtabgabe in Tirol

| Politik Politik

Unternehmen, die in Tirol direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, müssen dort Pflichtbeiträge zahlen. Dies gilt scheinbar nicht für Booking.com, obwohl der Zimmervermittler Büros in Innsbruck als auch in Kitzbühel betreibt, berichtet die Tiroler Tageszeitung

Vorgeschriebene Pflichtbeiträge für die vergangenen Jahre aufgrund von Zweigniederlassungen in Tirol wurden von Booking.com erfolgreich beeinsprucht, hieß es seitens des Landes.
2018 wurden von den Unternehmen in Tirol laut Tiroler Tageszeitung 126,7 Millionen Euro eingenommen – die 34 Tourismusverbände erhielten davon 103 Millionen Euro, der Tiroler Tourismusförderungsfonds bekam 11,2 Millionen Euro und der Verband der Tiroler Tourismusverbände 262.000 Euro.

Das niederländische Booking.com hat sowohl in Innsbruck als auch in Kitzbühel eine Niederlassung, scheint aber nicht auf der Beitragszahlerliste auf – das gilt auch für die Plattform Airbnb, die im Jahr 2017 für Österreich eine Bilanzgewinn von 9,327 Millionen Euro ausweist.

In einem Kommentar schreibt die Tiroler Tageszeitung: „Internationale Buchungsplattformen profitieren vom Tiroler Tourismus und zeigen ihm zugleich die lange Nase. Das passt nicht zusammen, offenbart jedoch die Schwächen der Europäischen Union, die längst nicht mehr auf Höhe der Zeit „lebt“. 

„Ohne Buchungsplattformen wie Booking.com oder Airbnb geht es im heimischen Tourismus nicht mehr. Mit Booking.com werden in der Hotellerie die Betten gefüllt. Unbürokratisch. Natürlich fallen dafür kräftige Gebühren oder Provisionen für die Vermittlungen an. Dass diese Internetkonzerne allerdings keine Steuern in Österreich zahlen und damit in Tirol darüber hinaus keine Tourismusabgabe, versteht wohl niemand. Warum Bestattungsunternehmen ihren Pflichtobolus entrichten müssen, weil sie laut Gesetz indirekt von der touristischen Wertschöpfung profitieren, Booking.com aber nicht, leuchtet ebenfalls nicht ein. 

Die geplante Digitalsteuer in Österreich ist hier sicher der richtige Ansatz, um das Geschäft im virtuellen Netz endlich auf den Boden zu bringen und zu besteuern. Die EU hat das bisher verabsäumt, obwohl die Digitalisierung als eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren bezeichnet wird. Der Arbeitsprozess verändert sich, weshalb sich gleichermaßen die Steuergesetzgebung anpassen müsste. Wenn Booking.com mit seinen Reservierungen in Österreich Umsätze erzielt, sollte die Besteuerung ebenfalls bei uns erfolgen. So einfach ist die Rechnung, nur alle europaweiten Anläufe in diese Richtung sind leider gescheitert. 
Bei Airbnb kommt die Grauzone von versteckten Vermietungen dazu, sozusagen an den Abgabenbehörden vorbei. Zugleich wird dem Wohnungsmarkt damit wichtiger Wohnraum entzogen. In Innsbruck finden sich im Schnitt täglich etwa 1200 bis 1500 Airbnb-Angebote auf diversen Internet-Plattformen. Mit der beschlossenen Anzeige- und Registrierungspflicht für alle Unterkünfte hat das Land Tirol zumindest auf die Steuerungerechtigkeit reagiert. 

Die Frage, ob die Pflichtbeiträge aller Tiroler Unternehmen für den Tourismus noch zeitgemäß sind, ist hingegen eine emotionale. Weil sie in Zeiten mangelnder Tourismusgesinnung einen Nerv trifft. Andererseits funktioniert das bisherige System trotz wiederkehrender Diskussionen, die 34 Tourismusverbände (TVB) erhalten jährlich rund 100 Millionen Euro. Deshalb greift ein Nachdenken über eine Neufinanzierung zu kurz und ist eigentlich ein Nebenschauplatz. Entscheidend ist vielmehr, wie die Tourismusverbände die Pflichtbeiträge und Kurtaxen einsetzen. Rein gefühlsmäßig fließt nämlich zu viel Geld in (touristische) Infrastruktur, zumal ohne die TVB in vielen Gemeinden und Regionen nichts mehr geht, und zu wenig in Marketing und Werbung.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.