BTW stellt Weichen für die Zukunft

| Politik Politik

Die Mitglieder des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft haben wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Auf ihrer gestrigen Versammlung verabschiedeten sie eine neue Beitragsordnung für den BTW. Die politischen Herausforderungen rund um die Themen der nachhaltigen Transformation, des Personalmangels oder der Wettbewerbsfähigkeit sind enorm. Es braucht eine starke Stimme für die komplette Vielfalt der Tourismuswirtschaft, damit die Betriebe angemessene politische Unterstützung erfahren.

„Die neue Beitragsordnung berücksichtigt künftig die unterschiedliche Größe von Organisationen und damit auch die finanziellen Mittel bestehender und potentieller Mitglieder. Sie eröffnet so auch mittelgroßen und kleineren Unternehmen und Verbänden verstärkt eine Mitgliedschaftsperspektive“, erläutert BTW-Präsident Sören Hartmann den Beschluss. „Sie ermöglicht uns noch stärker als bislang, die gesamte Vielfalt der Branche abzubilden und unsere Rolle als Dachverband für die Akteure der Tourismuswirtschaft wahrzunehmen.“

Bislang wurde lediglich in die drei Kategorien Ordentliche (= Verbände), Außerordentliche (= Unternehmen) und Fördermitglieder (= Verbände und Unternehmen ohne Stimmrecht) unterschieden. Diese Oberkategorien werden beibehalten, allerdings ausdifferenziert nach Organisationsgröße, sodass es künftig insgesamt zehn Beitragsgruppen gibt. Konkret bedeutet dies, dass bspw. Start-Ups schon für 1.500 Euro Fördermitglied oder kleine Verbände mit geringem Budget für bspw. 3.500 Euro pro Jahr vollwertiges Mitglied werden können.

„In den Gründungszeiten in den 1990ern prägte insbesondere das Vorhaben den BTW, gleichzeitig Dachverband und Industrieverband zu sein. Deshalb orientierten sich die Beiträge insbesondere an großen zahlungskräftigen Konzernen und den größten Fachverbänden der Branche. Zunehmend hat sich jedoch gezeigt, dass die Idee des Dachverbands und damit einer gemeinsamen Stimme für die gesamte Branche im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen soll. Wenn wir das konsequent mit Leben füllen wollen, müssen wir uns weiter öffnen, auch kleinere Unternehmen und Verbände mitnehmen und mehr von ihnen ein Engagement im BTW ermöglichen. Genau das soll nun die neue Beitragsordnung ermöglichen.“  


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.