Bundeskartellamt sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

| Politik Politik

Das Bundeskartellamt hat heute die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt. Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen habe den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet, so die Mitteilung. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.“

Viele Vergleichsportale liefern seriöse Informationen, die dem Verbraucher die Bestellentscheidungen erleichtern. Allerdings gibt es nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können:

  • Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.
  • Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.
  • Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.
  • Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Die Verbraucher werden über diese Praktiken der Vergleichsportale häufig nicht angemessen informiert. Soweit dies der Fall ist, kann eine unzulässige Irreführung bzw. eine verdeckte Werbung und damit ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.

Im Rahmen einer ersten Ermittlungsrunde hat das Bundeskartellamt zunächst rund 150 Vergleichsportale aus den Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen zu allgemeinen Strukturdaten befragt. Die darauf aufbauende zweite Befragungsrunde richtete sich mit spezifischen Fragen an insgesamt 36 Vergleichsportale, die in den untersuchten Branchen am relevantesten waren. Die Befragungen umfassten die Themenkomplexe Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.

Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung Vergleichsportale im Oktober 2017 auf Basis seiner neuen, seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet (vgl. Pressemitteilung vom 24.Oktober 2017). Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so Defizite identifizieren – eine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juni 2017).

Mit dem vorgelegten Konsultationspapier stellt das Bundeskartellamt die Erkenntnisse aus den Ermittlungen ausführlich dar und nimmt eine erste rechtliche Einordnung vor. Betroffene Marktteilnehmer sowie weitere interessierte Kreise haben nun bis zum 4. Februar 2019 die Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das Bundeskartellamt im kommenden Jahr einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale veröffentlichen.

Die vollständige Untersuchung kann hier heruntergeladen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband begrüßt das Sondierungsergebnis von CDU/CSU und SPD als wichtiges Signal für einen dringend notwendigen Aufbruch. Es werde eine echte Perspektive für die Zukunft geschaffen.

Der DEHOGA fordert seit Jahren die Umstellung auf die Wochenarbeitszeit. Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit sieht jetzt auch das Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD vor, das am Wochenende veröffentlich wurde.

Die Unterhändler von CDU, CSU und SPD haben in ihren Sondierungen eine Einigung erzielt und die Gespräche abgeschlossen. Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent steht in dem Abschlusspapier. Der DEHOGA Bundesverband griff den Vorstoß in einem Social-Media-Post auf und sprach von „großartigen Neuigkeiten“.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßt die Einigung von CDU, CSU und SPD auf ein Sondervermögen Infrastruktur. Gleichzeitig fordert der DTV die Parteien dazu auf, auch die touristische Infrastruktur umfassend zu berücksichtigen.

Der Deutsche Tourismusverband warnt nach den Ergebnissen der Bundestagswahlen vor zunehmender Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus. Weltoffenheit sei das Herzstück der Branche, so der DTV-Präsident.

Angesichts des nationalen und internationalen Drucks sind die politischen Entscheider aufgerufen, schnellstmöglich eine stabile und handlungsfähige Regierung zu bilden. Die Union müsse Wort halten und einen echten Politikwechsel herbeiführen, fordert der DEHOGA. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft stößt ins gleiche Horn.

Deutschland hat gewählt. „Nicht nur die Reisewirtschaft, die gesamte deutsche Wirtschaft braucht Sicherheit, Stabilität und Planbarkeit“, erklärt der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) Norbert Fiebig nach der Bundestagswahl am Sonntag

Die Union siegt bei der Bundestagswahl und dürfte den Kanzler stellen. Die SPD erleidet eine derbe Pleite. Die AfD verdoppelt ihr Ergebnis. Die Linke bleibt im Parlament, FDP und BSW sind raus.

Die Herausforderungen für Deutschlands Gastgewerbe sind weiterhin groß. Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 sank der Umsatz um real 13,1 Prozent. Der DEHOGA fordert deshalb Sofortmaßnahmen von der Politik.

Als Querschnittsbranche ist der Tourismus auf eine ressortübergreifende Koordinierung im Bund angewiesen. Für diese brauche es einen Staatssekretär oder eine Staatssekretärin für Tourismus mit eigenem Personalstab und Etat, fordert der DTV.